Steuern sind in Deutschland für viele einer der Gründe, warum sie sich nicht vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen. Das Steuersystem ist sehr komplex und das fängt meist bei der Mehrwertsteuer bereits an. Wer sich dort nicht entsprechend bildet und viel Zeit investiert, kann schnell den Überblick verlieren, denn Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer können oft das gleiche bedeuten – nur aus unterschiedlichen Perspektiven.
Wir erklären dir in ganz simplen Beispielen, was der Unterschied ist und noch weitere interessante Fakten, wenn du dich selbständig machen möchtest oder für die Prüfungen in Rechnungswesen und Buchhaltung lernst.
Was ist die Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer wird meist gesagt, wenn man von der Umsatzsteuer redet. Dieser Begriff wird im Steuerrecht gar nicht verwendet, steht aber auf jeder Rechnung oder Quittung drauf. Mehrwertsteuer ist dabei einfach nur der Oberbegriff für Vorsteuer und Umsatzsteuer, der sich bei den Konsumenten durchgesetzt hat.
Beispiel: Wenn man in einem Restaurant einen Kaffee trinkt, steht auf der Rechnung die Mehrwertsteuer. Diese ist im Preis inbegriffen und der Konsument zahlt diese an das Restaurant.
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Was ist die Vorsteuer?
Vorsteuer ist der Betrag, den ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt. Unternehmen, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten diesen Betrag nach der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück.
Beispiel: Wenn ein Restaurant bei einem Händler Kaffeebohnen kauft, um daraus den Kaffee zu produzieren, bezahlt es Vorsteuern an den Händler.
Was ist Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist der Betrag, den ein Unternehmen auf Einnahmen ausweisen muss und an das Finanzamt abführt.
Beispiel: Der Händler, der die Kaffeebohnen an das Restaurant verkauft, nimmt die Umsatzsteuer für die Kaffeebohnen ein und bezahlt diese an das Finanzamt.
Die Mehrwertsteuer ist so gesehen ein durchlaufender Posten. Der Konsument zahlt die Mehrwertsteuer, wie auf der Rechnung ausgewiesen. Für das Restaurant ist dies die Umsatzsteuer. Wenn das Restaurant die Kaffeebohnen beim Händler kauft, zahlt es Vorsteuer, was für den Händler jedoch die Umsatzsteuer ist.
Vorsteuer und Umsatzsteuer sind nur unterschiedliche Sichtweisen auf dieselbe Steuer. In der Buchhaltung wird bei Ausgaben deswegen die Vorsteuer berücksichtigt und bei Einnahmen die Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist auf den Rechnungen meist als Mehrwertsteuer, also MwSt. ausgewiesen.
Gibt es besondere Umsatzsteuern?
Kurz gesagt: ja. Zunächst gibt es die beiden Steuersätze von 19 & 7%. Der normale Steuersatz beträgt 19% und der ermäßigte Steuersatz von 7% wird nur bei Personenbeförderung, Eintrittskarten, Leistungen von Kureinrichtungen, Vieh- und Pflanzenzucht, zahntechnische Leistungen und Übernachtungen angewandt. Deswegen findet man auf Hotelrechnungen immer 2 Steuerbeträge – 7% für das Zimmer und 19% für das Frühstück.
Es gibt auch Verkäufe, bei denen keine Umsatzsteuer anfällt. Bei Krediten, Versicherungen, Vermietungen, Verpachtungen und Verkauf von Grundstücken, medizinischen Leistungen, Schulleistungen oder auch bei der Lieferung ins Ausland fallen keine Umsatzsteuer an.
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Bei Einfuhren aus dem Ausland fallen jedoch wieder besondere Umsatzsteuern an. Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, die nicht zur EU gehören, werden mit der Einfuhrumsatzsteuer belegt. Dieser Steuersatz ist so hoch wie der Steuersatz des Empfängerlandes, in Deutschland also 19%. Bei Waren und Dienstleistungen aus der EU wird der Steuersatz des Empfängers angewandt, in Deutschland also 19%. Diese Steuern kann man als Vorsteuern geltend machen.
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Wer ist umsatzsteuerpflichtig?
Umsatzsteuerpflichtig ist erstmal jeder, der Waren oder Dienstleistungen verkauft. In § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes heißt es, dass umsatzsteuerpflichtig ist, der „Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“.
Es gibt Ausnahmen, jedoch ist die Umsatzsteuerpflicht für Selbständige der Regelfall. Dadurch kann man aber auch die Vorsteuern geltend machen und diese vom Finanzamt wieder zurück erhalten.
Wer muss keine Umsatzsteuer berechnen?
Jedes Unternehmen muss Steuern zahlen, allerdings gibt es eine Erleichterung für kleine Unternehmen. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn sie einen Vorjahresumsatz unter 22.000€ haben und im darauffolgenden Jahr voraussichtlich unter 50.000€ einnehmen werden.
Diese Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nennt sich Kleinunternehmerregelung und ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes verankert. Auf diese Regelung kann man auch freiwillig verzichten, was besonders dann Sinn ergibt, wenn man viele Investitionen plant und dabei die Vorsteuer geltend machen möchte. Grundsätzlich ist man 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung gebunden und muss auf den Rechnungen den Zusatz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ angeben.
Die Kleinunternehmerregelung betrifft jedoch nur die Umsatz- und Vorsteuer und hat keinen Einfluss auf Einkommens- oder Gewerbesteuern.
In größeren Unternehmen ist das Feld des Financial Controlling von großer Bedeutung.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?
Während des Geschäftsjahres nehmen Unternehmen mit jedem Verkauf Umsatzsteuer ein. Diese müssen an das Finanzamt abgegeben werden und somit verhält sich jedes Unternehmen wie ein Treuhänder für diesen Betrag. Um dabei keinen ungerechtfertigten Zinsvorteil zu erhalten ist jeder Selbstständiger, der unter die Umsatzsteuerpflicht fällt, dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu leisten. Die exakte Umsatzsteuer, die das Unternehmen dem Finanzamt schuldet, wird dabei am Ende des Jahres in der Umsatzsteuererklärung verbindlich festgestellt.
Beispiel: Das Restaurant verkauft jeden Monat 10.000 Tassen Kaffee für 2€. Darin enthalten sind 0,32€ Umsatzsteuer, bei 10.000 verkauften Einheiten also 3.200€. Dieser Betrag wird dem Finanzamt angezeigt zur Umsatzsteuervoranmeldung und muss am 10. Des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden.
Dabei spielt die Höhe der Umsatzsteuer eine große Rolle bei dem Zeitabstand, in dem die Voranmeldung geleistet werden muss. Wenn mehr als 7.500€ im Vorjahr an Umsatzsteuer abgeführt wurden, erfolgt die Voranmeldung monatlich, zwischen 1.000€ und 7.500€ erfolgt sie vierteljährlich und unter 1.000€ kann die Umsatzsteuervoranmeldung entfallen und wird mit der Umsatzsteuererklärung festgestellt.
Kleinunternehmer müssen dabei keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, da sie generell keine Umsatzsteuern einziehen. Alle anderen Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren eine monatliche Voranmeldung durchführen.
Welche Rolle spielt die Abschreibung im Rechnungswesen?

Auch wenn die Umsatzsteuervoranmeldung auf den ersten Blick nach einem Nachteil im eigentlichen Geschäftsalltag aussieht, so hat es doch einige Vorteile für den Unternehmer. Durch die regelmäßige Vorauszahlung hat man eine bessere Übersicht über den zu erwartenden Gewinn und kann so einfacher finanziell planen. Darüber hinaus kann der Unternehmer Zahlungsschwierigkeiten am Ende des Jahres vermeiden.
Für die Berechnung der Höhe der Umsatzsteuer, die man an das Finanzamt zahlen muss, nutzt man die Software Elster. Hier gibt man den Umsatz an, den anzuwendenden Steuersatz und die Vorsteuer aus dem Zeitabschnitt. Wenn man in einem Monat oder Quartal mehr Vorsteuer gezahlt hat, als das man Umsatzsteuer eingenommen hat, berechnet sich daraus ein Überschuss und man erhält Geld vom Finanzamt zurück.
Welche Aufgaben hat eigentlich ein Financial Controller?
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Wie bei der Umsatzsteuer gelten die gleichen Prinzipien bei der Vorsteuer. Zunächst ist jedes Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, dass Waren und Dienstleistungen verkauft – wenn dafür auch Umsatzsteuer gezahlt werden.
Kleinunternehmen, Freiberufler, Künstler etc., die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, können auch keine Vorsteuer geltend machen beim Finanzamt.