Grundsätzlich ist man als Student nicht dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen, außer man hat einen Job, der mit Lohnsteuerzahlungen verbunden ist. Aber in den meisten Fällen rentiert es sich trotzdem, wenn Studis eine Steuererklärung abgeben.

Die meisten Studierenden haben einen Nebenjob, auch wenn sie oft unter dem Grundfreibetrag liegen. Auch bei solchen Jobs wird empfohlen, eine Steuererklärung zu machen, da man oft Geld zurückbekommt. Aber welche Ausgaben können Studis geltend machen? Welche Unterlagen müssen sie beim Finanzamt abgeben und wann rentiert es sich, eine Steuererklärung abzugeben?

In diesem Guide erklären wir dir alles rund um Steuern, Werbungskosten und Sonderausgaben, die Studierende beim Finanzamt geltend machen können.

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Müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben?

In Deutschland müssen grundsätzlich Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte eine Steuererklärung beim Finanzamt übermitteln. Die restlichen Berufsgruppen können diese freiwillig abgeben, wobei es in den meisten Fällen etwas bringt.

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Auch bei den Studierenden gibt es Ausnahmen, bei denen die Abgabe einer Erklärung verpflichtend ist, auch wenn die meisten Menschen, die sich im Studium befinden,  grundsätzlich keine Steuern zahlen

Wer nur einen 450 Euro Nebenjob ausübt, der hat keine Steuerpflicht. Wenn bei dem Job aber Lohnsteuer gezahlt wird, kann es sich trotzdem lohnen, eine Steuererklärung zu machen, da du so einen Teil der vom Arbeitgeber gezahlten steuern zurückbekommen kannst.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Computer.
Für Studierende, die nebenbei arbeiten, lohnt sich die Steuererklärung. |Quelle: Annie Spratt via Unsplash

Wer im Studium keine Nebeneinkünfte erzielt, der ist auch nicht steuerpflichtig und ist dementsprechend auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das hängt vom Einkommensverhältnis ab und so gibt es einige Ausnahmen, die Studenten zum Zahlen von Steuern verpflichten und demnach auch zur Abgabe einer Steuererklärung.

Zu diesen Ausnahmen zählen folgende Beispiele:

  • Wenn Student*innen eine selbstständige Tätigkeit ausüben und dabei den jährlichen Freibetrag übersteigen
  • Wenn Student*innen eine Anstellung bei mehreren Arbeitgebern haben
  • Wenn Student*innen Einnahmen aus Miete oder Kapitaleinkünften haben und diese den Freibetrag übersteigen
  • Wenn jemand ein duales Studium macht
  • Wenn Studis Elterngeld oder Waisenrenten bekommen

Wer neben dem Studium also selbstständig oder freiberuflich tätig ist und mehr als den Grundfreibetrag verdient, der muss eine Steuererklärung übermitteln. Dieser Betrag stieg 2022 auf 9.984 Euro an.

Auch Studenten sollten wissen, welche steuerfreien Einnahmen es gibt.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Student*innen?

Wie wir gesehen haben, sind Studenten im Studium generell nicht zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, können diese aber freiwillig übermitteln. Aber rentiert sich das auch und wenn ja in welchen Fällen?

Allgemein kann man sagen, dass es fast immer lohnenswert ist, eine Steuererklärung abzugeben, da man in den meisten Fällen Geld vom Staat zurückbekommt. Wie viel Geld es zurück gibt, lässt sich pauschal nicht sagen, aber es rentiert sich in jedem Fall, es zu probieren.

Nicht nur diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, sollten ihre Aufwände einbringen, eine Studentensteuererklärung kann sich auch dann lohnen, wenn du nicht arbeitest.

Denn im Studium zahlen Studierende Studienkosten wie Studiengebühren und Kosten für Materialien und Bücher. Und diese Aufwendungen kann man in einer Steuererklärung steuerlich absetzen und damit Geld zurückbekommen.

Eine Hand hält einige aufgefächerte Geldscheine nach oben.
In den meisten Fällen gibt es Geld zurück. |Quelle:
Jp Valery via Unsplash

Ob du deine Steuererklärung selber machst oder abgibst, es gibt viele Gründe, warum es sich rentiert eine Studentensteuererklärung abzugeben.

All diejenigen, die in den Semesterferien vom Bachelor oder Master gejobbt haben oder die ein bezahltes Praktikum absolviert haben, sollten definitiv eine Steuererklärung abgeben, denn es rentiert sich! In solchen Fällen wurden nämlich im Voraus Lohnsteuer von deinem Gehalt abgezogen, die du mit der Abgabe einer Studentensteuererklärung zurückbekommen kannst.

Neben diesen Lohnsteuerkosten kannst du auch andere mit dem Studium verbundene Kosten, sogenannte Werbungskosten belegen und von der Steuer absetzen. Das rentiert sich vor allem für diejenigen, die nach dem ersten noch ein Zweitstudium machen. Denn hier kannst du die Ausgaben für dein Zweitstudium als Werbungskosten absetzen.

Anders als bei einer normalen Steuererklärung ist es nicht nötig, Belege für Aufwände zu sammeln, da man diese mithilfe von Pauschalen berechnen kann. Für die meisten Kosten, wie Fahrtkosten, Studiengebühren oder Studienkosten gibt es eine Pauschale, die man jährlich geltend machen kann. 

Wie auch bei der Steuererklärung für Rentner, rentiert es sich auch für Studis, Aufwände rückwirkend geltend zu machen.

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Welche Kosten kann man im Studium steuerlich absetzen?

In der Regel kann man in der Studentensteuererklärung alle Kosten absetzen, die direkt mit dem Studium verbunden sind. Wenn du beispielsweise jeden Tag mit dem Auto zur Uni fahren muss, dann kannst du eine Pauschale für die Fahrtkosten absetzen.

Zu den Kosten, die du beim Finanzamt angeben kannst, zählen die folgenden:

  • Fahrtkosten
  • Transportkosten
  • Studiengebühren
  • Versicherungskosten
  • Bestimmte Wohnungskosten
  • Arbeitsmaterialien
  • Bewerbungskosten
  • Praktika
  • Studienreisen
  • Auslandssemester

Bei den Kosten, die du steuerlich absetzen kannst, geht es immer auch darum, ob du dich im Erst- oder im Zweitstudium befindest.

Im Erststudium kannst du dir beispielsweise die Ausbildung an sich als Sonderausgabe anrechnen lassen. Das geht im Zweitstudium oder im Master dann im Rahmen der Werbungskosten.

Ein Mann mit Zeitung in der Hand sitzt in einer leeren Sitzreihe in einem leeren Hörsaal.
Beim Thema Steuern kommt es darauf an, ob es sich um deine Erst- oder Zweitsausbildung handelt. |Quelle: Philippe Bout via Unsplash

Zu den Werbungskosten gehören aber auch Fachbücher und Fahrtkosten. Jährlich kann man bei den Werbungskosten mit einer Pauschale von etwa 1.000 Euro rechnen. Wenn du mehr Geld ausgeben hast, als diese Pauschale, dann solltest du deine Belege sammeln und dies in der Studentensteuererklärung angeben.

Unter die sogenannten Sonderausgaben fallen Kosten für die Erstausbildung, Versicherungen oder die Altersvorsorge. Die Sonderausgaben mindern die Steuerausgaben und können von der Steuer abgesetzt werden.

Auch hier gibt es eine Pauschale, die bei nur 36 Euro liegt. Sollten die Sonderausgaben also höher liegen, was sie oft tun, dann bringt es etwas, die Belege aufzubewahren!

Wer sein Studium als Erstausbildung macht, der kann jährlich nur 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Diese müssen immer in dem jeweiligen Jahr abgerechnet werden, in dem sie angefallen sind.

Sonderausgaben spielen auch bei der Steuererklärung für Freiberufler eine große Rolle.

Der Unterschied zwischen Erststudium und Zweitstudium

Bei der Abgabe der Steuererklärung durch Studis macht es einen Unterschied, ob du dich in deinem ersten Studium oder im Master befindet, aber auch, ob du davor noch eine Ausbildung gemacht hast oder nicht.

Wenn dein erstes Hochschulstudium auch deine erste Ausbildung ist, dann spricht man von der Erstausbildung. Diese Unterscheidung ist für die Steuern nicht unwichtig.

Wer sich im ersten Studium oder in der ersten Ausbildung befindet und vorher noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, der kann Kosten, die mit dem Studium verbunden sind, nicht als Werbungskosten geltend machen.

Solche Kosten sind in der Steuererklärung nur als Sonderausgaben absetzbar, wobei die Summer hier auf 6.000 Euro begrenzt ist. Dies müssen Studis beachten, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben.

Das Zweitstudium dagegen gilt als Fortbildung und so können Ausgaben im Master oder auch im Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung als Fortbildungskosten abgesetzt werden.

Diese Ausgaben zählen dann zu den Werbungskosten und können voll abgesetzt werden. So lässt sich auch die Einkommenssteuer sparen, wobei das auch dann gilt, wenn Studis noch keine eigenen Einkünfte haben.

Eine Frau mit Rucksack auf dem Rücken trägt einige Bücher in der Hand.
Es lassen sich auch Kosten für Bücher und Materialen absetzen. |Quelle: Element5 Digital via Unsplash

Dann spricht man vom Verlustvortrag: Grundsätzlich gilt, dass Studierende unter einem steuerlichen Verlust leiden, wenn sie weniger Einnahmen als Ausgaben haben. Diesen Verlust kann man als Bonus in den nächsten Jahren einlösen, wenn man den ersten Job beginnt und selbst Einkünfte erzielt. 

In manchen Fällen rentiert es sich auch für Studierende, die Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen.

Was muss man bei der Studentensteuererklärung beachten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuererklärung im Studium zu machen. Natürlich kann man sich einen Steuerberater holen, aber in den meisten Fällen rentiert es sich als Studierende, es selbst zu machen, da es ein überschaubarerer Aufwand ist.

Der einfachste Weg ist, sich über das staatliche Portal Elster anzumelden, das mit den Finanzämtern zusammenarbeitet und eine übersichtliche Anleitung für das Ausfüllen der Formulare bietet. Es gibt auch kostenpflichtige Programme wie Taxfix oder WISO Steuer.

Studenten sind normalerweise in der Steuerklasse 1, es sei denn, sie haben mehrere Arbeitgeber oder sind Alleinerziehend. 

Auch die Frage, was man alles von der Steuer absetzen kann, sollte man klären, bevor man die Erklärung einreicht.

Um die Steuererklärung korrekt auszufüllen, musst du einige Unterlagen einreichen:

  • Steueridentifikation
  • Gültige Bankverbindung
  • Bescheinigung zu Elterngeld oder Arbeitslosengeld
  • Quittungen für Spenden
  • Quittungen für Arbeitsmittel
  • Arztkosten
  • Dokumente zur Gewinnermittlung

Auch wenn es oft Pauschalbeträge gibt, die vom Finanzamt genutzt werden, rentiert es sich Belege zu Fahrtkosten, Umzugskosten oder Nachweise über Einkünfte aufzubewahren, da das Finanzamt im Zweifelsfall danach fragt.

Bei einer Studentensteuererklärung kommt es auch auf die fristgerechte Abgabe an. Wer nicht zu einer Abgabe verpflichtet ist und dies freiwillig tut, der kann das innerhalb von vier Jahren machen. 

Wenn du als Student zur Abgabe verpflichtet bist, dann hast du immer bis zum 31. Mai des folgenden Jahres Zeit!

Du solltest auch wissen, dass man etwaige Ausgaben bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend machen kann und so Steuern zurück bekommt. Es ist also möglich, auch nach Abschluss des Studiums eine Steuererklärung zu machen, in der Ausgaben aus dem Studium belegen kannst.

Wer seine Steuererklärung rückwirkend einreicht, der bekommt eventuell sogar noch Zinsen vom Staat. In einigen Fällen zahlt das Finanzamt dann pro Monat Zinsen auf das Geld, was du zurückbekommst.

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Elissa Semaan

Leidenschaftliche Weltenbummlerin, Köchin und Lebensgenießerin.