Wer in Deutschland arbeitet und Geld verdient, der unterliegt grundsätzlich dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, welches festlegt, wie viel Einkommensteuer von wem gezahlt werden muss.
Die Steuereinnahmen kassiert der Staat und finanziert verschiedene Leistungen aus den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Sozialleistungen, also Leistungen, die dm Großteil der Bevölkerung zugute kommen.
Innerhalb der Vorschriften, Steuern zu zahlen, gibt es aber jede Menge Freigrenzen und Abzugsmöglichkeiten, aber auch Einkünfte, die nicht von der Einkommenssteuer betroffen sind.
In diesem Artikel klären wir dich über steuerfreie Einnahmen auf und zeigen dir, worauf du bei einer Steuererklärung achten musst.
Diese steuerpflichtigen Einnahmen gibt es
Im EStG, also dem deutschen Einkommensteuergesetz gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten, die steuerpflichtig sind. Wenn du einen Überblick über diese Arten haben möchtest, lohnt sich ein Blick in das Bundesgesetzblattes, also das BGBl, wo alle wichtigen Vorschriften niedergeschrieben sind.
Wenn man also wissen möchte, wie sich die Einkommenssteuer zusammensetzt, dann sollte man die verschiedenen Einkünfte kennen, die im Sinne des Gesetzes steuerpflichtig sind.

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Diese Leistungen muss man beim Steueramt kenntlich machen, anders als beispielsweise den Gewinn im Lotto, denn der ist in Deutschland steuerfrei.
Diese sieben Arten des Einkommens unterliegen laut EStG der Einkommenssteuer:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkommen aus einem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22 und 23 EStG (Beispiel Rentenbezüge oder Unterhaltsleistungen)
Erbschaften und Schenkungen unterliegen zwar nicht der Einkommensteuer, aber auch für solche Einnahme muss man im Sinne der Erbschafts- und Schenkungssteuer Steuer zahlen.
Es wird also zwischen nicht steuerbaren Einnahem unterschieden, also solchen, die nicht zu den sieben oben genannten zählen und zwischen vom Gesetzgeber als steuerfrei deklarierten Einnahmen.
All dies gilt es zu beachten, wenn man seine Steuererklärung selber machen will.
Was sind steuerfreie Einnahmen?
In Paragraf 3 des EStG werden die Ausnahmen der Einkommensteuerpflicht genannt, also solche Einnahmen, auf die man keine Steuern zahlen muss, sogenannte steuerfreie Einnahmen. Dazu zählen Einnahmen aus Versicherungsleistungen, aber auch staatliche Zuschüsse.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten von Einnahmen, die unter die Steuerbefreiung fallen:
- Steuerfreie Einnahmen bei staatlichen Zuschüssen: der Staat zahlt in verschiedenen Formen Geld an seine Bürgen. Dazu zählen soziale Geld- und Sachleistungen wie Arbeitslosengeld oder Pflegeversicherung, aber auch Elterngeld und Stipendien.
- Steuerfreie Einnahmen im öffentlichen Dienst: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssen bestimmte Geld- und Sachleistungen nicht versteuern. Dazu zählt die Dienstkleidung oder auch Entschädigungen für Beamte
- Spezielle steuerfreie Einnahmen: es gibt spezielle Fälle, wie die Verwundung im Kriegseinsatz, in denen Zuschüsse, Entschädigungen, Ausgleichs- oder Hilfszahlungen steuerfrei im Sinne des Artikels 6, Paragraf 3 EStG.
Die steuerfreien Einnahmen teilen sich also in solche auf, die jeder Bürger im Falle einer Bedürftigkeit in Anspruch nehmen kann und solche, die nur bestimmten Berufsgruppen, wie der Bundeswehr, Polizei oder Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zuteil werden.
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Außerdem unterscheidet man zwischen den unbegrenzt steuerfreien Einnahmen, die die Steuerlast nicht erhöhen, also die Anzahl an Steuern, die man als Arbeitnehmer zahlen muss sowie den Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

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Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind zwar an sich steuerfrei, aber wirken sich auf die Höhe des Steuersatzes der anderen, steuerpflichtigen Einnahmen aus. Es entsteht also indirekt eine höhere Steuerschuld und daher müssen diese Arten von Einnahmen auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Wissenswert ist außerdem, dass die Steuerfreiheit von Einnahmen auf bestimmte Höchstgrenzen beschränkt ist. Diese sogenannten Steuerfreibeträge geben an, bis zu welcher Grenze keine Steuern gezahlt werden. Einnahmen, die diesen Steuerfreibetrag übersteigen, werden dann wieder besteuert.
In den Gesetzen findet man nicht nur eine Auflistung aller steuerfreien Bezüge, sondern auch einzelne Firmen und eine Anwendungsvorschrift.
Auch bei der Steuererklärung für Rentner sollte man sich mit dem Thema der Steuerbefreiung beschäftigen.
Diese steuerfreien Einnahmen gibt es
Die Steuerfreiheit auf bestimmte Einnahmen soll die Menschen entlasten und findet sich daher bei verschiedenen Arten von Einnahmequellen wieder.
Wir stellen dir im folgenden die verschiedenen Möglichkeiten der Steuerbefreiung im Sinne des Gesetzes nach Paragraf 3 im Einkommensteuergesetz vor.
Steuerfreiheit bei staatlichen Zuschüssen
Im Dritten Sozialgesetzbuch ist geregelt, welche Gelder aus verschiedenen Programmen des Bundes unter die Steuerfreiheit fallen. Das Sozialgesetzbuch regelt sowohl Einnahmen wie Arbeitslosengeld und Kindergeld, als auch Ausgleichszahlungen bei Arbeitsunfähigkeit.
Bei diesen Einnahmen gilt das Sozialgesetzbuch:
- Wohngeld
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschüsse
- Sachleistungen für Neugeborene und Kleinkinder
- Leistungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld
- Teilarbeitslosengeld
- BAföG Einnahmen
- Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Eingliederungshilfe, also Zuschüsse für Arbeitsuchende bei Aus- oder Weiterbildung
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Krankenversicherung und Rentenversicherung der Landwirte
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Stipendien aus öffentlichen Mitteln,
Auch das Kurzarbeitergeld, das während der Corona-Pandemie von vielen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden musste, wird von diesem Gesetz abgedeckt und ist damit steuerfrei. Es kann also auch immer zu einer kurzfristigen Änderung kommen.

Sogar das Trinkgelder, das man bei einem Job in der Gastronomie zählt zu diesen Leistungen, ebenso wie das Werkzeuggeld.
Wenn Freiberufler ihre Steuererklärung machen, gelten noch einmal andere Vorschriften, die anzuwenden sind.
Steuerfreiheit bei Anstellung im öffentlichen Dienst
Zu den Möglichkeiten der Steuerbefreiung für Angestellte im öffentlichen Dienst gehören die Sozial- und Arbeitslosenzuschüsse für Soldaten und Polizeibeamte.
Dazu zählen Geld- und Sachbezüge für Wehrdienstleistende, Berufssoldaten und Dienstkleidung sowie die Versorgung von Kriminal- und Bundespolizei und Berufsfeuerwehren.
Auch die Entschädigungen für Beamte wird von diesen Vorschriften abgedeckt.
Um nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich in manchen Fällen, die Steuererklärung vom Steuerberaten machen zu lassen.
Steuerfreiheit bei speziellen steuerfreien Einnahmen
Zu den speziellen steuerfreien Einnahmen zählen Zuschüsse und Entschädigungen, aber auch Ausgleichs- oder Hilfszahlungen, die an Arbeitnehmer bestimmter Organisationen gezahlt werden.
Dazu zählen Wehr- oder Zivildienstleistende, die im Einsatz im Krieg zu Schaden gekommen sind, aber auch Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz.
Auch sogenannte Vertriebenenzuwendungen oder NS-Verfolgtenentschädigungen zählen zu dieser speziellen Art steuerfreier Leistungen.
Insgesamt kennt das Gesetz ganze 71 Punkte, die nicht von den Steuern betroffen sind.
Neben den oben genannten steuerfreien Einkünften gibt es auch noch die sogenannten nicht steuerbaren Einkünfte. Dies liegt dann vor, wenn etwas nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt, aber auch nicht von der gesetzlich geregelten Steuerbefreiung erfasst wird.
Zu diesen nicht steuerbaren Zuwendungen zählen Erbschaften, Schenkungen, Lottogewinne, Glücksspielgewinne, der Verkauf von Privatvermögen und der Erwerb durch Funde.
Auch wenn Studenten ihre Steuererklärung machen, sollten sie all die Ausnahmen und Sonderregeln kennen.
Was hat es mit Freibeträgen und Steuergrenze auf sich?
Im deutschen Steuerrecht gibt es den sogenannten Grundfreibetrag, der bei 9.984 Euro liegt. Alle Einkünfte, die unter dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro im Jahr liegen, müssen nicht besteuert werden. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag sogar.
Was aber hat es mit den Steuerfreibeträgen auf sich?
Auch die Steuerfreibeträge sind, ähnlich wie der Grundfreibetrag, Höchstgrenzen, die die Steuerfreiheit der Arbeitnehmer einschränken. Das EStG legt fest, für welche Art der Einkünfte diese Steuerfreibeträge gelten. Dann wird ein festgelegter Anteil des insgesamt zu versteuernden Betrages definiert, für den ein Steuerpflichtiger keine Steuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus verdient wird, muss dann versteuert werden.

Diese Regelung der Freibeträge bezieht sich nicht nur fest angestellte Arbeitnehmer, sondern genauso auf Studenten, Auszubildende, Freiberufler und Rentner.
Anders sieht es bei den Steuer Freigrenzen aus. Die Steuerfreigrenze gibt eine Begrenzung der Einnahmen an und bis zu dem Punkt sind diese dann steuerfrei. Wird dieser Punkt allerdings überschritten, dann müssen die gesamten Einnahmen versteuert werden.
Unter die Freigrenze fallen Bezüge wie Sachbezüge, Leistungseinkünfte und Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften.
Wenn man wissen möchte, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, dann is es wichtig, den Unterschied zwischen Freibeträgen und Freigrenze zu kennen.
Wie sieht es mit Ausgaben bei steuerfreien Einnahmen aus?
Wenn man als Arbeitnehmer seine Steuererklärung macht, dann kann man zahlreiche Aushaben, wie Beschaffungskosten für Arbeitsmaterialien oder Transportkosten geltend machen und von der Steuer absetzen.
Etwas anders sieht die Sache bei Ausgaben aus, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Solche Ausgaben dürfen gemäß Paragraf 3c EStG nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
Dabei geht es um Kosten und Ausgaben, die ohne das steuerfreie Einkommen nicht aufgetreten wären, die Ausgaben müssen also in unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang zu den Einnahmen stehen.
Der Grund, warum diese Ausgaben nicht von den Steuern befreit sind, ist, dass somit eine doppelte Begünstigung des Steuerpflichtigen verhindert werden soll. Denn die Einkünfte, die er oder sie gewinnt, sind ja schon von der Steuer befreit und somit kann eine Doppelbegünstigung ausgeschlossen werden.
Für Ausgaben, die bei Bezügen entstehen, die sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige sind, dann greifen bestimmte Ausnahmeregelungen. Hier wird dann die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben über eine Aufteilung festgelegt.
Es gibt also viele Informationen, die wichtig sind wenn man eine Steuererklärung macht und alles korrekt angeben möchte. Die steuerfreien Einnahmen sind dabei ein wichtiger Teil davon.
Hilfreich, wenn man selbst seine Steuerklärung macht oder in eine besondere Situation gerät.