Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Aber auch für diejenigen, die eigentlich keine Steuererklärung erstellen müssen, lohnt es sich, darüber nachzudenken. Denn es gibt viele Aufwendungen, die man von der Steuer absetzen kann!
Auch wenn es am Anfang kompliziert wirkt, lohnt sich die Steuererklärung in den meisten Fällen und fast immer gibt es Geld zurück. Dabei gibt es natürlich die Option, die Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden.
Anders sieht das aus, wenn man seine Steuererklärung selber macht. Hier spart man die Kosten für den Steuerberater, aber mit der richtigen Anleitung kann man alle relevanten Ausgaben absetzen.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du eine Steuererklärung selber machen und beim Finanzamt abgeben kannst.
In diesen Fällen lohnt es sich, die Steuererklärung selber zu machen
Es gibt viele Arbeitnehmer und ein Großteil der Rentner, die gar keine Steuererklärung abgeben müssen. Sie verzichten dann in vielen Fällen drauf und verschenken somit ihr Geld. Denn in den allermeisten Fällen bekommt man Geld zurück.
Dass man Geld vom Finanzamt zurück bekommt, liegt daran, dass bestimmte Aufwendungen vom Arbeitgeber bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer noch nicht berücksichtig werden können. Diese führen dann im Nachhinein zu einer Steuererstattung.

Im Durchschnitt bekommt man in Deutschland um die 1000 Euro zurück.
Besonders lohnt sich das Anfertigen einer Steuererklärung dann, wenn man als Arbeitnehmer hohe berufliche Ausgaben hat. Zu diesen sogenannten Werbungskosten zählen alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen. Das Finanzamt berechnet bei den Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit 1000 Euro. Wenn die beruflichen Ausgaben über diesem Betrag liegen, dann lohnt sich das Anfertigen einer Steuererklärung
Bei hohen absetzbaren Kosten und geringen Einkünften lohnt es sich definitiv, eine Steuerklärung zu machen, das du in diesen Fällen garantiert Geld erstattet bekommst.
In diesen Fällen lohnt es sich besonders, die Steuererklärung selber zu machen:
- Bei hohen Werbungskosten, die den Pauschbetrag übersteigen
- Wenn du alleinerziehend und nicht in Steuerklasse II bist
- Bei Ausgaben für Dienst- und Handwerkerleistungen
- Als Berufseinsteiger
- Wenn du eine Haushaltshilfe beschäftigt hast
- Bei hohen außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Bestattungskosten, Allergie)
Diese Aufwendungen bezeichnet man als steuermindernde Ausgaben und das Finanzamt zieht hier normalerweise nur die pauschalen Sätze ab. Wenn die Ausgaben diese Freibeträge aber übersteigen, dann lohnt es sich, eine Steuerklärung anzufertigen.
Auch die steuerfreien Einnahmen gehören zu einem gewissen Teil in die Steuererklärung.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Tatsächlich muss nur etwa die Hälfte aller Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben, wie etwa Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte.
Die Einkommensteuererklärung, also die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse dient der Überprüfung durch den Staat. Normalerweise ist die Einkommensteuer bei Arbeitnehmern mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug verrechnet. Deshalb muss nicht jeder eine Steuererklärung abgeben, auch wenn es sich in den meisten Fällen lohnt.
In einigen Fällen muss eine Steuererklärung abgegeben werden, ganz gleich, ob man die selber macht oder das dem Steuererklärer überlässt.
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Zu diesen Fällen zählen folgende Beispiele:
- Bei einem Lohnsteuerfreibetrag: diese Beträge senken die Steuerlast und können in einem Formular geltend gemacht werden. Dazu zählen Reisekosten, Kosten für Berufskleidung, Kosten für Weiterbildung, Bücher oder Zeitschriften und Ausbildungskosten.
- Bei Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld: bei bestimmten Einkünften wird keine Lohnsteuer abgezogen, wie beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld. Diese sind dann steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte.
- Bei Nebeneinkünften: wer im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit steuerpflichtige Nebeneinkünfte erhält, der muss diese in einer Steuererklärung geltend machen, wenn sie die Freigrenze von 410 Euro im Jahr überschreiten.
- In bestimmten Steuerklassen: wenn du in der Steuerklasse VI bist, dann musst du eine Steuererklärung abgeben.
- Bei einer Abfindung: wenn du eine Abfindung erhalten hast und die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftel-Regelung berechnet wurde, dann musst du eine Steuererklärung einreichen.
- Bei Einnahmen über dem Grundfreibetrag: wer beispielsweise als Rentner oder Vermieter steuerpflichtige Einkünfte hat, die oberhalb des Grundfreibetrags von 9.744 Euro liegen, der muss eine Steuererklärung machen.
Es gibt noch einige weiterer spezifische Fälle, in denen du eine Steuererklärung machen musst. Auch bei der Steuererklärung für Rentner gibt es einiges zu beachten.
Wie macht man eine Steuererklärung selber?
Dank einiger moderner Hilfsmittel ist es gar nicht so schwer, eine Steuererklärung selber zu machen. Jeder kann die Einkommensteuererklärung selber machen, auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Wer die Erklärung zum ersten mal und freiwillig macht, der hat ganze vier Jahre Zeit bis zur Abgabe. Wenn die Einkommensteuererklärung verpflichtend ist, muss man sie bis Ende Oktober für das vergangene Jahr abgeben.
Soviel zum zeitlichen Rahmen, aber wie gibt man die Erklärung ab?
Heutzutage kann man die Steuererklärung ganz einfach elektronisch machen, was nicht nur Zeit spart, sondern sehr viel praktischer ist. Die elektronische Steuererklärung kann man mit dem kostenlosen Programm ELSTER von der Finanzverwaltung machen oder sich eine der zahlreichen kostenpflichtigen Steuerprogramme suchen.

Hier finden Interessierte eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Ausfüllen aller Formulare. Die Software ermöglicht es dank ausführlicher Erläuterungen und Erklärungen, alle relevanten Einnahmen, Aufwendungen und Ausgaben geltend zu machen. Du lernst auch, wie die Anlage ausgefüllt werden muss und welche Informationen das Finanzamt braucht.
Die Onlineprogramme haben meistens auch eine Schnittstele mit ELSTER, sodass du die Steuererklärung direkt online an das Finanzamt übermitteln kannst.
Die Steuererklärung für Freiberufler kann man ebenfalls selber machen.
Die Checkliste für die Steuererklärung
Damit du beim Ausfüllen der Formulare keine Daten vergisst und alle relevanten Angaben machst, haben wir hier eine kleine Checkliste für dich.
Personenbezogene Daten: zur Identifikation brauchst du entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ganz gleich, ob du die Einkommensteuererklärung selber machst oder beim Steuerberater abgibst.
Steueridentifikationsnummer: die Steueridentifikationsnummer ist sehr wichtig, damit das Finanzamt deine Steuerklärung zuordnen kann. Falls du noch keine Nummer erhalten hast, bekommst du sie nach der Abgabe zugeteilt.
Lohnsteuerbescheid: hier findest du Steuerabzüge und Sozialabgaben sowie deinen Bruttoarbeitslohn.
Natürlich hat es auch Vorteile, die Steuererklärung vom Steuerberater machen zu lassen, aber mit der richtigen Anleitung klappt es auch alleine.
Einkommensteuerbescheid: der Einkommensteuerbescheid ist die Abschlussrechnung vom Finanzamt.
Kontoauszüge und Beläge: bei einigen Ausgaben und Aufwendungen braucht man Kontoauszüge oder die original Beläge als Nachweis, um sie geltend zu machen.
Einkommensnachweise: Beträge wie Abfindungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld und Mieteinnahmen sind für das Anfertigen einer Steuererklärung sehr wichtig.
Auch in der Steuererklärung für Studenten und Studentinnen werden diese Daten abgefragt.
Diese Ausgaben kannst du geltend machen
Um Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen, musst du relevante Ausgaben zunächst geltend machen und das Amt darüber in Kenntnis setzen, dass du die Ausgaben getätigt hast.

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Zu diesen Ausgaben zählen folgende Beispiele:
- Werbungskosten: Kosten, die im Zuge der Arbeit entstehen, kannst du geltend machen. Dazu zählen Fahrtkosten für den Arbeitsweg, Reisekosten, die Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung oder Bewerbungsunterlagen. Da das Finanzamt in manchen Fällen nach Belegen fragt, ist es sinnvoll, diese aufzubewahren.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: wenn du eine Pflegekraft oder Putzhilfe eingestellt hast, dann kannst du die Kosten geltend machen. Als Mieter zählen hierzu auch Teile der Nebenkostenabrechnung.
- Handwerkerleistungen: bei Rechnungen bis zu 6.000 Euro kannst du bis zu 20 Prozent der gezahlten Kosten zurück bekommen. Die Rechnungen müssen dafür aber überwiesen worden sein und nicht bar gezahlt.
- Sozialabgaben: sei es Beiträge für Versicherungen oder für die Altersvorsorge, solche Ausgaben kann man als Vorsorgeaufwand geltend machen.
- Ehrenamt: die Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann man steuerfrei geltend machen.
- Außergewöhnliche Belastungen: zu diesen Kosten zählen Krankheitskosten, Brille, Pflegeaufwendungen, Beerdigungskosten, Kurkosten oder Unterhalt an Angehörige. Die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen richtet sich nach den Einkünften.
Es gibt also eine ganze Menge an Kosten, die man von der Steuer absetzen kann. All das sollte man beachten, wenn man die Steuererklärung selber macht.
Diese weiteren Ausgaben kann man einbringen
Unter die Kategorie der Sonderausgaben werden einige weitere Ausgaben genannt, die man beim Erstellen der Einkommensteuererklärung beachten sollte. Sie gehören in keine der oben genannten Kategorien und werden gesondert notiert.
Zu den Sonderausgaben zählen Ausgaben wie Kirchensteuer, Spenden an Parteien und gemeinnützige Organisationen sowie Mitgliedsbeiträge oder Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner.
Auch Versorgungsaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung oder die Lebens- und Rentenversicherung können hier erfasst werden. Auch Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge gehören in diese Kategorie.
Wenn du Kinder hast, dann gibt es einige Daten, die du unbedingt mit eintragen solltest, denn auch hier winkt eine Steuererstattung. Dazu zählen Informationen zu den Kinderbetreuungskosten, der Ausbildungsvertrag, die Studienbescheinigung oder die Schulbescheinigung der Kinder, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und mögliches gezahltes Schulgeld.
Wenn du beim Ausfüllen der Formulare über ELSTER oder eine andere Software diese Anleitung beachtest, dann gelingt es dir garantiert, die Erklärung über die Steuern selber auszufüllen.
Wer eine Steuererklärung machen will, der hat also neben dem Gang zum Steuerberater auch die Möglichkeit, sie mit ein bisschen Recherche selber zu machen.
Viele Arbeitnehmer geben keine Steuererklärung ab,
da Sie der Meinung sind, die Steuerklärung ist zu kompliziert und Sie
bekommen nichts finanziell vom Finanzamt erstattet.
Der Anfang wäre schon gemacht, wenn die, die es Betrifft,
die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber in die
Einkommensteuer-Formulare übertragen würden und
einige Aufwendungen wie z.B. Werbungskosten,
außergewöhnliche Belastungen etc. eintragen würden, dann wäre ein
Großteil der wichtigsten Daten schon einmal übertragen.
Die Steuererklärung lässt sich mittlerweile direkt in Elster
im Benutzerkonto im ElsterOnline-Portal ausfüllen.
Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben registrieren Sie sich im Elster-Online-Portal der
Finanzverwaltung. Sie erhalten dann einen Aktivierungscode, der wird benötigt
um die Registrierung abzuschließen.
Da sind alle digitalen Formulare von A-Z abrufbar bzw. stehen die jeweiligen
Formulare zum ausfüllen zur Verfügung und das mit Info-Ausfüllhilfe.
Zur Not können Sie auch über das Bundesministerium der Finanzen,
sich das Formular Einkommenssteuererklärung als PDF-Datei
herunter laden, dann können Sie auch mit Papier und Bleistift das Formular
ausfüllen, das nur zur Übung.
Zur Info: Ihre Daten werden so oder so mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
von Ihrem Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übertragen.
Darin sind enthalten: Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, gesetzliche Rentenversicherung,
Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Wer denkt, dass er das nicht selbständig mit der Einkommenssteuererklärung hin bekommt
und kein Geld in einen Steuerberater investieren möchte, der kann es mit Steuer Computer
Programmen oder Apps probieren. Die meisten Programme haben eine Schnittstelle
zum Elster-Portal, dann sollte das Übertragen der Daten an Elster kein Problem darstellen.
Gerade als Berufseinsteiger, Soloselbstständiger oder wenn Sie ein Gewerbe neu angemeldet haben,
dann sind die Ausgaben am Anfang wohlmöglich immer höher als die Einnahmen.
Es lohnt sich auf jeden Fall eine Steuererklärung einzureichen.
Mit ein bisschen Fleiß und Engagement lässt sich das alles digital erledigen.
Was das Finanzamt von Ihnen noch benötigt sind Ihre persönlichen Daten.
Auch Ihre eigene Steuer-ID, falls Sie die verlegt haben, gibt Ihr Finanzamt gerne Auskunft darüber.
Wie gesagt, den digitalen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber
für Sie schon an die Finanzverwaltung übertragen. Sie bekommen das Dokument von Ihrem Arbeitgeber
in Papierform.