Dein Kind nähert sich seinem sechsten Geburtstag oder ist sogar schon sechs Jahre alt? Dann beginnt in Deutschland die Schulpflicht - ein aufregendes Alter für Kind und Eltern!
Wann genau die Schulpflicht praktisch umgesetzt wird, regelt die Stichtagsregelung. In jedem Bundesland gilt ein eigener Stichtag, der für die Einschulung ausschlaggebend ist und entscheidet, ob ein Kind ein Muss-Kind oder ein Kann-Kind ist. Schau dir die Regelungen hier im Überblick an:
Bundesland | Stichtag 2025 |
---|---|
Baden-Württemberg | 30. Juni |
Bayern | 30. September |
Berlin | 30. September |
Brandenburg | 30. September |
Bremen | 30. Juni |
Hamburg | 1. Juli |
Hessen | 1. Juli |
Mecklenburg-Vorpommern | 30. Juni |
Niedersachsen | 30. September |
Nordrhein-Westfalen | 30. September |
Rheinland-Pfalz | 31. August |
Saarland | 30. Juni |
Sachsen | 30. Juni |
Sachsen-Anhalt | 30. Juni |
Schleswig-Holstein | 30. Juni |
Thüringen | 1. August |
Hier erhältst du einen Überblick über die Stichtage der einzelnen Länder und erfährst Hintergründe zur Schulpflicht.
Hintergrund der Stichtagsregelung: Die Schulpflicht in Deutschland
In Deutschland gilt eine gesetzliche Schulpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. Diese Schulpflicht kann auch nicht durch Homeschooling, also den Schulunterricht von zuhause durch die Eltern oder andere Lehrbeauftragte, ausgesetzt werden, wie es teils in anderen Ländern möglich ist. Das heißt, dass Kinder mit dem Vollenden des sechsten Lebensjahres zum Besuch einer Grundschule verpflichtet sind.
An der Einhaltung der Schulpflicht sind insbesondere Eltern und Staat beteiligt. Während der Staat, in der Praxis das zuständige Schulamt, den Besuch einer Grundschule möglich machen muss (unter anderem in der Bereitstellung genügend Schulplätze), müssen Eltern im ersten Schritt ihr Kind bei einer Schule anmelden und zwar fristgerecht.

Sollten Eltern ihr Kind nicht rechtzeitig anmelden und auch keine ordnungsgemäße Rückstellung beantragen, machen sie sich sogar strafbar! Dasselbe gilt für weitere Verpflichtungen, denen Eltern unterliegen:
- So müssen sie beispielsweise dafür sorgen, dass ihr Kind angemessen gekleidet und sauber zur Schule erscheint
- Sie tragen Sorge, dass es regelmäßig und pünktlich zur Schule geht
- Sie müssen es mit den nötigen Schulmaterialien ausstatten
- Sollen beim Erledigen von Hausaufgaben sowie andere schulischen Aufgaben helfen
In Fällen von Krankheit oder anderen Gründen, die den Besuch der Schule verhindern, sind Eltern in der Pflicht, ihr Kind rechtzeitig zu entschuldigen oder das Schulversäumnis bei anderen Gründen als Krankheit vorzeitig genehmigen zu lassen. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres müssen Kinder in der Regel eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung über Schulversäumnisse einreichen.
Allerdings regeln die Bundesländer, wie so vieles die Schule Betreffendes, auch die Dauer der Schulpflicht individuell. Auch die Regelung zu vorzeitigen Einschulung von Kann-Kindern regeln die Länder.
Wann genau beginnt die Schulpflicht?
Die Schulpflicht gilt zwar grundsätzlich ab einem Alter von sechs Jahren, für die praktische Umsetzung gibt es aber eine Stichtagsregelung. Das bedeutet, dass die einzelnen Bundesländer jeweils einen Stichtag definiert haben, der das Beginn der Schulpflicht markiert.
Kinder, die vor dem jeweiligen Stichtag eines Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, werden nach den Sommerferien des Jahres schulpflichtig und in die erste Klasse der Grundschule eingeschult.
Kinder, die nach dem Stichtag in einem Kalenderjahr ihren sechsten Geburtstag feiern, werden erst im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig.
Lange Zeit galt als Stichtag bundesweit der 30. Juni. Im Jahr 1997 hat sich die Kultusministerkonferenz der Bundesländer allerdings dazu entschieden, die bislang geltende Stichtagsregelung auszudehnen. Die Umsetzung und Bestimmung eines neuen Stichtags obliegt seitdem den einzelnen Bundesländern.
Zwischenzeitlich hat die zeitliche Ausdehnung dazu geführt, dass der Stichtag in einigen Ländern der 31. Dezember und in anderen weiterhin der 30. Juni war. Auch heute noch gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Grundsätzlich ermöglichen jedoch alle Länder sowohl eine Zurückstellung der Schulpflicht um ein Jahr unter gewissen Voraussetzungen und nach einer schulärztlichen Untersuchung bzw. dem Einschulungstest, als auch die vorzeitige Einschulung ab fünf Jahren.
In jedem Fall kann dir Nachhilfe Online frühzeitig helfen.
Wann wird mein Kind eingeschult?
Die Einschulung eines Kindes hängt in Deutschland in der Regel vom Geburtsdatum ab.
Liegt der 6. Geburtstag zwischen dem 30. Juni und dem 30. September (je nach Bundesland), dann muss die Einschulung noch im selben Jahr erfolgen.
Kinder, die also in dieser Zeit eines Jahres sechs Jahre alt werden, werden im selben Jahr eingeschult. Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, sind sogenannte "Kann-Kinder" und können auf Wunsch der Eltern bereits eingeschult werden oder erst im folgenden Jahr.
Zur Veranschaulichung haben wir zwei Beispiele für dich dabei:
- Ein Kind, das im April geboren wurde, wird im selben Jahr eingeschult, in dem es sechs Jahre alt wird.
- Ein Oktoberkind wird im Folgejahr nach seinem sechsten Geburtstag eingeschult, es sei denn, die Eltern entscheiden sich für eine vorzeitige Einschulung.
Die Regelungen variieren je nach Bundesland und es gibt Ausnahmen für frühere oder spätere Einschulungen.
Die Stichtage zur Einschulung in den einzelnen Bundesländern
Wie bereits erwähnt, gelten heute in jedem Bundesland unterschiedliche Stichtage zur Einschulung von Grundschulkindern. Welche Regelungen wo gelten, erfährst du im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge.
Stichtag Einschulung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hatte lange den 30. September als Stichtag, hat sich aber mittlerweile für eine sukzessive Rückkehr zum 30. Juni entschieden. Dabei wird der Stichtag seit 2020 in jedem Schuljahr um einen Monat vorgezogen worden.

Eltern in Baden-Württemberg, deren Kind nach dem diesjährigen Stichtag, aber vor dem Stichtag im Folgejahr sechs Jahre alt werden, können ihr Kind durch die einfache Anmeldung bei einer Grundschule frühzeitig einschulen lassen.
Stichtag Einschulung Bayern
Im Freistaat Bayern gilt grundsätzlich der 30. September als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die zwischen Ende September und Ende Dezember sechs werden, können nicht eingeschult werden. Für Kinder, die zwischen Juli und dem Stichtag ihren sechsten Geburtstag feiern, wurde ein Einschulungskorridor festgelegt.
Das bedeutet, dass sie nicht zwangsweise im derzeitigen Kalenderjahr eingeschult werden müssen, sondern die Eltern die Einschulung in Absprache mit den Schulbehörden und der Schule auch um ein Jahr nach hinten schieben können.
Stichtag Einschulung Berlin
In Berlin gilt ebenfalls der 30. September als Einschulungsstichtag. Allerdings können Kinder, die bis zum 31. März des Folgejahres ihren sechsten Geburtstag haben, einen Antrag auf die Einschulung stellen und ebenfalls eingeschult werden.
Stichtag Einschulung Brandenburg
In Brandenburg war zuletzt der 30. September der gültige Stichtag. Bislang konnten Kinder, die zwischen Oktober und dem 31. Dezember ihren sechsten Geburtstag hatten, mit entsprechendem Antrag auf frühzeitige Einschulung ebenfalls unkompliziert eingeschult werden.
Für Kinder, die zwischen Januar und Ende Juli des Folgejahres ihr schulpflichtiges Alter erreichten, gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, am 1. August in der Schule aufgenommen zu werden.

Stichtag Einschulung Bremen
Der Stichtag in Bremen ist nach wie vor der 30. Juni. Als Karenzzeitkinder gelten Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag haben. Diese können allein durch die Schulanmeldung ebenfalls eingeschult werden.
Stichtag Einschulung Hamburg
Hamburg hat den Stichtag nach der bundeseinheitlichen Regelung nur um einen Tag auf den 1. Juli nach hinten geschoben.
Stichtag Einschulung Hessen
Das selbe gilt in Hessen, auch hier liegt der Einschulungsstichtag auf dem 1. Juli.
Es lohnt sich, frühzeitig mit Nachhilfe Hamburg zu beginnen.
Stichtag Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt nach wie vor der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung in die Grundschule.
Stichtag Einschulung Niedersachsen
In Niedersachsen ist der Stichtag für die Einschulung der 30. September. Auch hier gibt es Ausnahmeregelungen für Kann-Kinder.
Stichtag Einschulung Nordrhein-Westfalen
Der Stichtag im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist der 30. September. Auch hier mehren sich seit einigen Jahren jedoch die Stimmen, die eine Vorziehung des Stichtags auf Ende Juni befürworten. Daher ist eine Stichtagsänderung in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen.
Stichtag Einschulung Rheinland-Pfalz
Stichtag in Rheinland-Pfalz ist der 31. August. Kinder, die bis zu diesem Tag sechs werden, gehen nach den Sommerferien des Kalenderjahres zur Grundschule.
Stichtag Einschulung Saarland
Der Einschulungsstichtag im Saarland ist der 30. Juni.
Stichtag Einschulung Sachsen
In Sachsen gilt weiterhin der 30. Juni.

Stichtag Einschulung Sachsen-Anhalt
Auch im Nachbarland Sachsen-Anhalt ist der 30. Juni der Stichtag für den Schulbeginn.
Stichtag Einschulung Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist ebenfalls beim 30. Juni als Stichtag geblieben bzw. zu diesem zurückgekehrt.
Stichtag Einschulung Thüringen
Thüringen hat sich für den 1. August als Stichtag entschieden.
Der Unterschied zwischen einem Kann-Kind und einem Muss-Kind
Kinder, die vor dem in ihrem Bundesland geltenden Stichtag sechs Jahre als werden, sind Muss-Kinder - das bedeutet, sie müssen nach den Sommerferien die Grundschule besuchen. Eine Rückstellung ist nur auf Antrag möglich bzw. wenn im Einschulungstest im Rahmen der Schulanmeldung herauskommt, dass das Kind noch nicht schulreif ist.
In einem solchen Fall kann ein Muss-Kind zurückgestellt werden und ein weiteres Jahr den Kindergarten oder die Kita besuchen. Daneben gibt es auch sogenannte Kann-Kinder:
Kinder, die eigentlich erst nach dem gültigen Stichtag die Schulpflicht, also das sechste Lebensjahr, erreichen, aber dennoch die Möglichkeit auf vorzeitige Einschulung haben. Dafür müssen sie jedoch bundesweit mindestens fünf Jahre alt sein. Weiterhin muss auch hier in den meisten Bundesländern ein entsprechender Antrag gestellt werden und die Schulreife durch einen schulamtlichen Arzt oder eine schulamtliche Ärztin festgestellt werden.
In allen Bundesländern ist vor dem Schulbeginn ohnehin eine schulärztliche Untersuchung notwendig. Dieser Einschulungstest dient dazu, herauszufinden, ob ein Kind körperlich, motorisch, kognitiv, intellektuell und sozial bereits über die notwendigen Fähigkeiten für den Schulbesuch verfügt.
Im Rahmen dieser Untersuchung stellt ein Arzt oder eine Ärztin also fest, ob ein Kind gegebenenfalls sogar früher, oder aber lieber ein Jahr später eingeschult werden sollte. Eltern sind mit der Entscheidung also nicht allein gelassen und können im Zweifel auch immer Rücksprache mit den Erziehern aus der Kita halten, denn diese kennen den Entwicklungsstand des Kindes sehr gut.