Zum jährlichen Wettbewerb von Jugend musiziert können sich Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr anmelden, insofern sie nicht bereits eine musikalische Berufsausbildung angefangen haben. Im Januar und Februar finden in ganz Deutschland und in einigen deutschen Schulen im Ausland Regionalwettbewerbe statt, bei denen sie ihr Können einer fachkundigen Jury präsentieren können.
Alle Teilnehmenden erhalten danach eine Urkunde, auf der ihre Teilnahme bescheinigt und die erreichte Punktzahl ausgewiesen wird. Wer durch eine besonders gute Leistung heraussticht, wird automatisch zum Landeswettbewerb weitergeleitet, der jeweils im März stattfindet. Im Juni eines jeden Jahres findet schließlich der Bundeswettbewerb statt, bei dem sich die Gewinner*innen des Ersten Preises der Landeswettbewerbe vorstellen dürfen.
Bei Jugend musiziert geht es aber nicht alleine darum, die besten Nachwuchsmusiker*innen einer jeder Altersstufe zu finden und zu fördern, sondern auch um die Standortbestimmung. Durch die Bewertung der Jury und das nachfolgende Beratungsgespräch, können Kinder und Jugendliche erfahren, wie sie im Vergleich mit Gleichaltrigen abgeschnitten haben und woran sie in Zukunft gezielt arbeiten können.
In diesem Artikel wollen wir dir erklären, wie die Wertung bei Jugend musiziert zu Stande kommt. Du erfährst, auf welcher Grundlage die Jury die einzelnen Vorträge bewertet, wie die endgültige Gesamtpunktzahl ermittelt wird und welche Prädikate und Auszeichnungen auf Grund der Ergebnisse vergeben werden. Zum Abschluss werden wir dir auch die Sonderpreise vorstellen, die außerhalb der eigentlichen Wertung vergeben werden.
Auf welcher Grundlage werden Vorträge bei Jugend musiziert bewertet?
Bereits bei der Anmeldung zum Wettbewerb, musst du dein Vorspielprogramm in das Formular eintragen, damit der Regionalausschuss überprüfen kann, ob es den formalen Vorgaben entspricht. Die Jury wird bei ihrer Bewertung auch noch einmal genau hinsehen und -hören, um zu beurteilen, ob auch wirklich alle Anforderungen erfüllt sind.
In der Kategorie Klavier müssen, je nach Altersstufe, mindestens zwei bis drei Beiträge präsentiert werden, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen stammen. Ein Beitrag kann aus einem ganzen Werk oder nur einem einzelnen Satz aus einem längeren Gesamtwerk bestehen. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass das Programm sowohl schnelle als auch langsame Teile enthält.
Grundsätzlich ist erwünscht, dass Originalliteratur gespielt wird; also Werke, die ursprünglich für Klavier komponiert wurden. Bearbeitungen werden nur zugelassen, wenn sie als instrumentengerecht angesehen werden. Außerdem musst du aus Urheberschutzgründen bei deinem Vorspiel aus Originalnoten vorspielen; Kopien sind nicht zugelassen.
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In jeder Kategorie und Alterststufe ist eine Auftrittszeit vorgegeben, die weder unter- noch überschritten werden soll. Dauert ein Vortrag zu lange, kann ihn die Jury jederzeit abbrechen. Für Solo-Klavier sind dies in den Altersgruppen I und II 6 bis 10 Minuten, in der Altersgruppe III 10 bis 15 Minuten und in den Altersgruppen IV bis VI 15 bis 20 Minuten.
Eine entscheidende Grundlage für die Wertung ist der Schwierigkeitsgrad der gespielten Stücke. Dieser wird nicht vorgegeben, sondern soll von den Teilnehmenden, unter Umständen mit Hilfe ihrer Instrumentallehrer*innen, selbst gewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schwierigkeitsgrad auch tatsächlich dem aktuellen Stand der jungen Musiker*innen entspricht. Für zu einfache oder zu schwierige Stücke kann es Punkteabzüge geben. In der Regel wird empfohlen, ein Schwierigkeitsgrad zu wählen, der leicht unter dem aktuellen Lernstand liegt und auch bei Aufregung noch gut zu meistern sind.
Bei der Wertung werden sowohl die Spieltechnik als auch die Interpretation in gleichem Maße berücksichtigt. Der Jury ist es nicht erlaubt, einen dieser Bereiche stärker als den anderen zu bewerten. Das bedeutet also, wenn jemand ein außerordentlich hohes technisches Niveau hat, in den anderen Bereichen jedoch abfällt, darf die Technik nicht überbewertet werden und die vergebene Punktzahl muss der Gesamtleistung entsprechen.
Neben der Technik und der künstlerischen Gestaltung fließt auch die Tonqualität in die Bewertung mit ein. Auswendig spielen wird nicht verlangt und darf auch nicht besonders bewertet werden. Zudem dürfen die Jurymitglieder ausschließlich das Vorspiel bewerten. Haben sie zusätzliche Informationen zu den einzelnen Teilnehmer*innen, die dem Auftritt bei Jugend musiziert widersprechen oder ihn ergänzen, dürfen sie diese nicht in ihre Beurteilung einfließen lassen.
Bei Ensemble-Vorspielen gelten dieselben Bewertungsgrundlagen wie in der Solowertung. Hier werden aber nicht die einzelnen Musiker*innen, sondern die Gruppe gemeinsam betrachtet. Anstelle der individuellen Gestaltung rücken hier das Zusammenspiel und das Gefühl für das gemeinsame Musizieren in den Vordergrund.
Am Klavier kannst du bei Jugend musiziert auch als Begleiter*in eines Solo-Beitrags teilnehmen. Wenn du die Teilnahmebedingungen erfüllst (Alter und Ausbildung), darfst du deine Beteiligung ebenfalls bewerten lassen.

Ablauf der Wertung bei Jugend musiziert
Die Jury setzt sich aus einem*einer Vorsitzenden und mehreren Fachjuror*innen zusammen. Wird die Begleitung eines Solo-Beitrages auch gewertet, wird eine einzelne Person aus der Jury mit dieser Aufgabe betraut.
Da die Regionalwettbewerbe häufig von Musiklehrer*innen aus der Umgebung betreut und bewertet werden, kann es vorkommen, dass die Lehrer*innen einzelner Schüler*innen in der Jury sitzen. Da sie bei der Bewertung eigener Schüler*innen voreingenommen sein könnten, sind sie für die gesamte Altersstufe in der Kategorie, in der ihre Schüler*innen antreten, ausgeschlossen.
Nach dem Vorspiel bewertet jedes Jurymitglied die Darbietung mit einer Punktzahl. Das geschieht ohne vorangehende Diskussion mit den Kolleg*innen. Diese erste Bewertung wird verdeckt abgegeben. Der*die Vorsitzende rechnet aus den abgegebenen Bewertungen eine vorläufige Gesamtpunktzahl aus, die anschließend der Jury mitgeteilt wird.
Aufgrund dieser vorläufigen Punktzahl beginnt nun eine Diskussionsrunde, in der sich die Jurymitglieder über den Vortrag austauschen. Zum Abschluss der Besprechung gibt wieder jedes Mitglied eine persönliche Bewertung ab, die nun aber offen vor dem ganzen Gremium genannt wird.
Die endgültige Wertung findet aber erst statt, nachdem alle Vorträge einer Kategorie und Altersgruppe gehört und besprochen wurden. So kann die Beurteilung eines Beitrags im direkten Vergleich noch einmal angepasst werden. Nach der Abschlussbesprechung teilt der*die Vorsitzende die ermittelte Gesamtpunktzahl der Wettbewerbsorganisation schnellstmöglich mit.

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Punktzahlen und Platzierungen
Jedes Jurymitglied kann die einzelnen Beiträge mit 1 bis 25 Punkten bewerten. Die abschließende Gesamtwertung ergibt sich aus dem Durchschnitt aller abgegebenen Bewertungen. Nachkommastellen werden dabei kaufmännisch gerundet. Je nach Wettbewerbsphase werden die Punkte mit verschiedenen Platzierungen und Prädikaten gewertet. Während bei den Regionalwettbewerben 21 Punkte für einen Ersten Preis ausreichen, sind beim Bundeswettbewerb dafür 24 Punkte nötig.
| Preise und Prädikate | Regionalwettbewerb | Landeswettbewerb | Bundeswettbewerb |
|---|---|---|---|
| 1. Preis | 21 - 25 Punkte | 23 - 25 Punkte | 24 - 25 Punkte |
| 2. Preis | 17 - 20 Punkte | 20 - 22 Punkte | 22 - 23 Punkte |
| 3. Preis | 13 - 16 Punkte | 17 - 19 Punkte | 20 - 21 Punkte |
| mit sehr gutem Erfolg teilgenommen | 17 - 19 Punkte | ||
| mit gutem Erfolg teilgenommen | 9 - 12 Punkte | 14 - 16 Punkte | 14 - 16 Punkte |
| mit Erfolg teilgenommen | 5 - 8 Punkte | 11 - 13 Punkte | 11 - 13 Punkte |
| teilgenommen | bis 4 Punkte | bis 10 Punkte | bis 10 Punkte |
Gewinner*innen des Ersten Preises ab der Altersgruppe II beim Regionalwettbewerb, die mindestens 23 Punkte erreicht haben, werden automatisch zum Landeswettbewerb weitergeleitet. Für den Bundeswettbewerb können sich Teilnehmende ab der Altersgruppe III ebenfalls durch das Erreichen von mindestens 23 Punkten qualifizieren.
Sonderpreise bei Jugend musiziert
Bei Jugend musiziert werden verschiedene Sonderpreise vergeben, die einerseits das Aufführen eines besonderen Werkes oder eine herausragenden Leistung auszeichnen sowie die Förderung begabter junger Musiker*innen sicherstellen.
Teilnehmer*innen des Bundeswettbewerbs können zu weiteren Vorspielen eingeladen werden, bei denen Sonderpreise und Stipendien vergeben werden. Beim WESPE (Wochenende der Sonderpreise) stehen wenig bekannte, erstaufgeführte oder besonders schwierige Werke im Fokus. In folgenden Kategorien werden Preise vergeben:
- Beste Interpretation eines eigenen Werks
- Beste Interpretation eines Werks einer Komponistin
- Beste Interpretation eines Werks der Verfemten Musik
- Beste Interpretation eines Zeitgenössischen Werks
- Beste Interpretation eines Werks der Klassischen Moderne
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Zudem werden alle Preisträger*innen des Bundeswettbewerbs genau unter die Lupe genommen und können im Rahmen von Jugend musiziert mit weiteren Preisen, Stipendien oder Förderprogrammen ausgezeichnet werden. In den Kategorien für das Klavier werden unter anderem folgende Auszeichnungen vergeben:
- Hans-Sikorski-Preis der Deutschen Stiftung Musikleben für die beispielhafte Interpretation eines lebenden Komponisten / einer lebenden Komponistin (1.500 Euro für Solo oder Duo / 2.500 Euro für ein Ensemble)
- Carl-Heinz Illies-Förderstipendium in der Deutschen Stiftung Musikleben zur Teilnahme an Meisterkursen und Wettbewerben im Ausland (eigene Bewerbung notwendig)
- Stipendium der der Jürgen-Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler (monatlich 300 Euro während 1 bis 3 Jahren)
- Einladung zu einem Auftritt in der Reihe „Musikfeste auf dem Lande“ des Schleswig-Holstein Musik Festival und Vergabe eines Förderpreises der Sparkassen-Finanzgruppe (insgesamt 5.000 Euro)
- Sonderpreis für herausragende Leistungen in der Kategorie Klavier-Kammermusik der Firma YAMAHA Music Europe GmbH (1.000 Euro)
- Sonderpreis für die beste Interpretation eines Werkes des Komponisten Johann Nepomuk Hummel durch die Hummel-Gesellschaft-Weimar e.V. (750 Euro)
Sonderpreise für besondere Darbietungen werden bereits auf der Ebene der Regional- und Landeswettbewerbe verliehen. Diese werden in der Regel von regionalen Organisationen, Behörden, Firmen oder Privatpersonen gestiftet. Nähere Informationen dazu erhältst du direkt beim Regional- oder Landesausschuss, der für deinen Wohnort zuständig ist.









