Was tun, wenn feststeht, dass die Versetzung in der Schule nicht erreicht wurde? Nicht selten fühlt sich der blaue Brief an, wie ein Schlag ins Gesicht. Ihr Eltern werdet informiert, das Kind erfährt, dass es die Freunde nicht mehr täglich sehen wird und es wird sich in eine neue Klasse einfinden müssen – all das sind große Herausforderungen, wenn droht, eine Klasse wiederholen zu müssen. Eine Schulstufe noch einmal zu durchlaufen kann aber auch sehr sinnvoll sein.

Weil es sich dabei aber um einen sehr wichtigen und weitreichenden Beschluss handelt, sollten Eltern unbedingt wissen, was administrativ dahintersteckt. Wann muss wiederholt werden und wer hat überhaupt das letzte Wort?

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Kann man in der Grundschule sitzen bleiben?

Ja, das ist in einigen Bundesländern ist das Sitzenbleiben in der Grundschule möglich.
Allerdings gilt: In der 1. Klasse ist ein reguläres Sitzenbleiben nicht vorgesehen. Eine freiwillige Wiederholung ist aber in Absprache mit den Eltern und Lehrkräften möglich.
Ab der 2. bis zur 4. Klasse unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland – und teilweise sogar von Schule zu Schule.

An bedeutenden Entscheidungen, die die Schullaufbahn betreffen, sind die Lehrerkräfte, die Eltern und das Kind beteiligt. In manchen Fällen wird auch die Schulleitung beigezogen. Man beratet gemeinsam. Wer hat aber nun was zu sagen und wie wird der endgültige Entscheid getroffen? In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkel und verschaffen einen Überblick über die Antworten auf all diese Fragen.

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Und los geht's

Wann muss ein Schuljahr wiederholt werden?

In Deutschland muss im Regelfall auf dem Zeugnis vermerkt sein, dass das Kind versetzt wird, um nach den Ferien in die nächsthöhere Jahrgangsstufe zu kommen. Wenn die Noten nicht gut genug sind, bleibt dieser Vermerk aus. Eine Ausnahme bilden diejenigen Klassenstufen, in denen die Versetzung abgeschafft wurde und ein Aufrücken stattfindet. Welche das sind, hängt von dem Bundesland ab, in dem du lebst.

Damit die Versetzung nicht gefährdet ist, muss in allen Fächern mindestens eine ausreichende Leistung erzielt werden. In manchen Klassenstufen und Bundesländern ist es aber möglich, eine mangelhafte oder sogar ungenügende Bewertung mit guten Noten in anderen Fächern auszugleichen.

Allerdings fließen nicht immer alle Schulfächer in die Gesamtwertung mit ein. In der Grundschule sind in den meisten Fällen die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und Sachunterricht versetzungsrelevant, in höheren Schulstufen sind es alle Pflicht- sowie Wahlpflichtfächer. Die Versetzungsentscheidung Ende des Schuljahreswird aufgrund der Note oder Bewertung im Zeugnis getroffen.

Für die Gesamtnote in einem Fach sind nicht allein die Klassenarbeiten ausschlaggebend. Auch die mündliche Beteiligung am Unterricht sowie der Gesamteindruck fließt mit ein. So kann ein Ausrutscher in einem schriftlichen Test durchaus durch eine gute Jahresleistung ausgeglichen werden. Dass man eine Klasse wiederholen muss, hängt von vielen Faktoren ab.

Ob eine 6 im Zeugnis die Versetzung gefährdet oder durch gute Noten in anderen Fächern ausgeglichen kann, wie viele mangelhafte Noten erlaubt sind und wie viele Punkte insgesamt erreicht werden müssen, unterscheidet sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern hängt auch von der Schulform und Jahrgangsstufe ab.

Bei blauem Himmel weht vor dem Reichstagsgebäude die deutsche Flagge im Wind.
Deutschland ist ein föderalistischer Staat, in dem das Schulwesen in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Regelungen je nach Land teilweise sehr stark. | Quelle: Maheshkumar Painam

Das deutsche Bildungssystem befindet sich außerdem seit einigen Jahren im Umbruch und wurde bereits vielerorts an zeitgenössische Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. Es ist also zu erwarten, dass auch die Bundesländer, die ihre Schulordnung in den letzten Jahren nicht grundlegend überarbeitet haben, dies in naher Zukunft noch tun werden.

Damit du genaustens über die Versetzungsordnung der Schulen in deinem Bundesland informiert bist, ist es also immer wichtig, nach den aktuellsten Regelungen für deine Schulstufe und -form zu suchen. Deine Lehrkräfte sollte darüber gut informiert sein und können dir dabei helfen, die richtigen Unterlagen zu finden.

Die endgültige Entscheidung wird von der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz getroffen, der in jedem Fall die unterrichtenden Lehrkräfte, manchmal auch Eltern, sowie Schülerinnen und Schüler (in der Oberstufe) angehören. Sie orientiert sich nicht nur an den Noten, sondern erstellt auch eine Prognose für das kommende Schuljahr. Gerade in knappen Entscheidungen, kann dies das Zünglein an der Waage sein.

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Kann man in der Grundschule sitzen bleiben?

Eines sei vorweggesagt: Nach der 1. Klasse rücken alle Schüler und Schülerinnen automatisch in die zweite Klasse auf. Ein Sitzenbleiben gibt es für die Abc-Schützen also nicht. Und das ist in ganz Deutschland so. Es ist jedoch auch hier möglich, ein Kind um ein Jahr zurückzustellen, wenn Lehrkräfte und Eltern sehen, dass es noch etwas mehr Zeit braucht, um für die 2. Klasse bereit zu sein.

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Nach der 1. Klasse bleibt kein Kind sitzen

Ausnahme ist eine freiwillige Wiederholung, die gemeinsam mit Schule, Eltern und Kind besprochen wird.

In den weiteren Jahrgangsstufen sind die Regelungen wiederum deutschlandweit sehr uneinheitlich. In manchen Ländern wird bereits am Ende des zweiten Schuljahres über eine Versetzung entschieden, in anderen nach dem dritten oder vierten und in einigen Ländern kann man erst in der Sekundarstufe II eine Klasse wiederholen. Wir werden dir in der Folge eine kleine Übersicht über die aktuellen Grundschulordnungen (Stand: Schuljahr 2022/23) geben.

Mehrere Schulkinder sitzen an einem Tisch und greifen in eine Kiste mit Farben.
In der flexiblen Eingangsstufe lernen die Kinder jahrgangsübergreifend in ihrem eigenen Tempo. | Quelle: cdc

Zunächst müssen wir aber noch kurz auf eine andere Neuerung, die viele Grundschulen betrifft, eingehen. In vielen Bundesländern wurde eine flexible Schuleingangsphase eingeführt, die das Aufsteigen im Klassenverband abgelöst hat.

Diskutiert und getestet wird das Modell bereits seit Ende der 90er-Jahre. Die Idee dahinter ist, die Unterschiede im Vorwissen und den Fertigkeiten der Schüler und Schülerinnen auszugleichen und allen ihren individuell idealen Start in die Schulzeit zu ermöglichen. Inhaltlich wird der Schulstoff der ersten beiden Schuljahre vermittelt. Die Regelzeit für das Durchlaufen beträgt dementsprechend zwei Jahre. Es aber möglich, die Zeit auf ein Jahr zu verkürzen oder auf drei Jahre zu verlängern, ohne dass dies als Überspringen oder eine Wiederholung gewertet wird.

Über die Jahre hinweg wurden verschiedenste Pilot-Projekte für eine flexible Eingangsphase getestet. Heute ist sie unter anderem in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen üblich. Aber auch in weiteren Bundesländern haben Schulen die Möglichkeit, die ersten beiden Jahrgangsstufen flexibel zu gestalten.

Sitzenbleiben abgeschafft: Diese Bundesländer setzen auf individuelle Förderung

Berlin, Bremen und Hamburg haben das Sitzenbleiben abgeschafft. Die Länder beziehen sich dabei auf Forschungsergebnisse, die gezeigt haben, dass die Wiederholung einer Klasse häufig nicht die gewünschte Leistungssteigerung bringt, sondern nur zu neuen Problemen führt.

Die Zahlen und Fakten zum Wiederholen zeigen, dass die Angst, nicht versetzt zu werden, bei vielen Kindern und Jugendlichen zu noch mehr Druck und Versagensängsten führt. Zudem wird auch immer wieder betont, dass es wichtig sei, in einem Klassenverband verbleiben zu können.

Aus diesem Grund hat man sich in Berlin, Bremen und Hamburg dazu entschieden, das Sitzenbleiben durch eine gezielte individuelle Förderung im nächsten Schuljahr zu ersetzen.

In Berlin und Bremen ist es jedoch weiterhin möglich, eine Jahrgangsstufe freiwillig zu wiederholen. Die Schule, das Kind und die Eltern entscheiden in diesen Fällen gemeinsam und stellen einen entsprechenden Antrag. In Hamburg hingegen ist auch ein freiwilliges Wiederholen oder ein Schulformwechsel nur nach der 6. und der 10. Klasse erlaubt. Dieses Wiederholverbot wurde zeitweise aufgrund der Einschränkungen durch Covid19 vorübergehend aufgehoben und blieb bis ins Schuljahr 2022/23 bestehen.

Generell ist seit Corona ein großer Anstieg an freiwilligen Wiederholungen festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es im Schuljahr 2021/22 3,7 Prozent, während man zwei Jahre früher nur 1,3 Prozent freiwillig Sitzengebliebene zählte.

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2024: Hunderte Erstklässler versetzungsgefährdet?

Anfang 2024 machten Schlagzeilen die Runde, dass in einzelnen Bundesländern oder Städten überdurchschnittlich viele Erstklässler die erste Klasse wiederholen müssten. Tatsächlich bezogen sich die zitierten Zahlen jedoch auf Kinder, die bis zum Ende des Schuljahres einen erhöhten Förderbedarf hatten, um ihre Lernziele zu erreichen. Sitzenbleiben ist bundesweit in der ersten Klasse nicht möglich. In begründeten Fällen können Eltern und Lehrer jedoch gemeinsam entscheiden, ob eine freiwillige Wiederholung sinnvoll ist.

Schleswig-Holstein hat die Möglichkeit, die Klasse zu wiederholen nicht komplett abgeschafft. Jedoch ist es auch hier erst ab der 7. Klasse vorgesehen. Eine Querversetzung in eine andere Schulform oder eine individuelle Förderung wird dem Wiederholen aber immer vorgezogen. In der Grundschule ist nur das freiwillige Wiederholen möglich.

Sorgenfrei durch die ersten Jahre der Grundschule: Versetzungsentscheidung erst ab der 4. Klasse

Einige weitere Bundesländer haben sich dazu entschieden, Kinder bis zur 4. Klasse aufrücken zu lassen, anstatt sie zu versetzen. Daher brauchen sie auch keine Wiederholung zu befürchten, können aber in Ausnahmefällen freiwillig ein Jahr zurückgestellt werden. Der erste Versetzungsbescheid kommt dann also zeitgleich mit dem Abschluss der vierjährigen Grundschule.

Zwei Kinder sitzen auf einer Treppe und schauen auf ein Aufgabenblatt.
Eine individuelle Förderung ersetzt in einigen Bundesländern bereits heute das Sitzenbleiben. | Quelle: Rachel

Die Bedingungen für eine Versetzung nach der vierten Klasse sind unterschiedlich geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern ist nicht mehr als eine 5 erlaubt. In Deutsch und Mathematik muss mindestens eine 4 erreicht werden. Wer eine 6 im Zeugnis stehen hat, wird nicht versetzt. Die Fremdsprache, Religion, Philosophieren mit Kindern, Sport, Kunst und Gestaltung, Werken, Musik oder Darstellendes Spiel sind dabei keine versetzungsrelevanten Fächer und fließen nicht in die Entscheidung ein.

In Thüringen dürfen Kinder der 4. Klasse keine 6 in Mathematik oder Deutsch haben. Um versetzt zu werden darf zudem höchstens eins dieser Fächer mit einer 5 bewertet sein. Ein ausgleichen durch andere Fächer ist nicht möglich.

Wiederholung der 2. oder 3. Klasse: Wo kann ein Nicht-Verseztungsentscheid getroffen werden?

In den restlichen zehn Bundesländern ist es nach wie vor möglich, in der Grundschule die zweite oder dritte Klasse wiederholen zu müssen. Schulen, die eine flexible Eingangsphase anbieten, sind von dieser Regelung natürlich ausgenommen.

In folgenden Ländern ist ein (nicht freiwilliges) Wiederholen der 2. Klasse möglich:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen

Die restlichen Bundesländer sehen nach der 2. Klasse ein Aufrücken vor und entscheiden erst nach dem 3. Schuljahr über eine Versetzung. Auch hier sind die Regelungen wieder je nach Bundesland und Schulstufe unterschiedlich:

 Bedingung für die Versetzung in die 3. KlasseBedingung für die Versetzung in die 4. Klasse
Bundesland
Baden-Württemberg• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch und Mathematik
• keine 6
• maximal eine 5
• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• keine 6
• maximal eine 5
Bayern• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
• maximal eine 6 in Deutsch oder Mathematik, in den beiden anderen Fächer mindestens ein 4
• 6 in Heimat- und Sachunterricht, wenn eines der anderen Fächer mindestens mit einer 4 bewertet wurde
Brandenburg• eine 5 oder 6 erlaubt, wenn in allen anderen Fächer mindestens eine 4 erreicht wurde
• in begründeten Fällen ist eine Versetzung auch bei nicht erfüllen der Bedingungen möglich
Hessen• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• maximal eine 5 oder 6
• Versetzungsrelevante Fächer: alle
• maximal eine 5 oder 6
Niedersachsen• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch und Mathematik
• mindestens Note 4 in beiden Fächern
• Versetzungsrelevante
Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• maximal eine 5 oder 6
• eine zweite nicht ausreichende Note kann durch zwei 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden
Nordrhein-Westfalen• mindestens eine 4 in allen Fächern
• bei zu erwartender erfolgreicher Mitarbeit in der höheren Klasse ist eine Versetzung auch bei nicht erfüllen der Bedingungen möglich
Rheinland-Pfalz• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch und Mathematik
• ausreichende oder im nächsten Jahr deutlich verbesserbare Leistungen in beiden Fächern
Saarland• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch und Mathematik
• maximal eine 5 oder 6
• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• maximal eine 5 oder 6
Sachsen• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• keine 6
• maximal eine 5
• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
• keine 6
• maximal eine 5 in den versetzungsrelevanten Fächern und einem weiteren Fach
Sachsen-Anhalt• Versetzungsrelevante Fächer: Deutsch und Mathematik
• keine 6
• bei einer 5 in einem versetzungsrelevanten Fach, müssen alle anderen Fächer mindestens mit der Note 4 bewertet sein

In all diesen Ländern ist eine Rückstellung aufgrund besonderer Umstände oder ein freiwillig Wiederholen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten möglich.

Bei Kindern nichtdeutscher Muttersprache werden die Anforderungen im Sprachunterricht reduziert. Ihre Mehrsprachigkeit soll einer Versetzung nicht im Weg stehen.

Die Entscheidung: Lehrer vs. Eltern

In den höheren Schulstufen sind die Zeugnisnoten maßgebend für eine Versetzung. Wenn die Leistungen von Jugendlichen als nicht ausreichend bewertet werden, können in der Regel auch die Eltern nicht mehr viel ausrichten. Die Bedingungen sind klar im Schulgesetz geregelt und werden von der Klassenkonferenz befolgt.

In der Grundschule gibt es meistens etwas mehr Spielraum. Da die Schüler und Schülerinnen noch sehr jung sind und sich unterschiedlich schnell entwickeln, wird immer nach der besten Lösung für das jeweilige Kind gesucht. Diese kann in einer individuellen Förderung im folgenden Schuljahr oder dem Wiederholen einer Stufe liegen.

Eltern sollten hier nicht gleich auf die Barrikade gehen, wenn eine mögliche Wiederholung im Raum steht. In manchen Fällen kann sie tatsächlich der weiteren schulischen Entwicklung förderlich sein. Eine diesbezügliche Empfehlung durch die Lehrerschaft sollte zumindest sorgfältig geprüft werden.

Im Idealfall arbeiten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte eng zusammen, um das Beste für das Kind zu erreichen. Bei auffälligen Minderleistungen in einem oder mehreren Fächern, sind teilweise auch Abklärungen zu der Ursache und einem möglichen erhöhten Förderbedarf notwendig.

Solltest du die Bewertung deines Kindes für ungerecht halten, solltest du in einem ersten Schritt immer das Gespräch mit der Lehrkraft suchen. Ein respektvoller Austausch kann hier meistens schon weiterhelfen, um die offenen Fragen beidseitig zu klären. Sollte dies wider erwarten nichts nutzen, ist in einem zweiten Schritt die Schulleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Fünf Personen sitzen in einem Raum auf Sesseln um einen Beistelltisch herum.
Das offene Gespräch zwischen Lehrkräften und Eltern zu den Lernfortschritten den Kindes ist in der Grundschule wichtig. | Quelle: Jason Goodman

Wie der Versetzungsentscheid in der Grundschule gefällt wird, ob dein Kind die zweite Klasse wiederholen muss oder nicht, hängt am Ende von verschiedenen Faktoren ab. Neben den Versetzungsbedingungen unterscheiden sich in den verschiedenen Ländern auch die Bestimmung über den Ablauf der Entscheidungen. Auch diesbezügliche Informationen findest du in der aktuellen Schulordnung deines Landes.

Des Weiteren kannst du dich auch jederzeit direkt an der Schule deines Kindes informieren. Wenn du befürchtest, dass dein Kind sitzen bleiben könnte, ist es immer sinnvoll, so früh wie möglich den Dialog zu suchen und sich über die administrativen Zusammenhänge zu erkundigen.

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Der blaue Brief ist da – Tipps für verunsicherte Eltern

Der blaue Brief flattert ins Haus – die ganze Familie steht unter Schock. Hier ein paar Tipps, um einen kühlen Kopf zu bewahren:

  • Erst mal in Ruhe verdauen. Und dann den Kern des Problems finden: Fühlt es sich im Unterricht überfordert oder abgehängt? Kann es in Ruhe lernen? Oder ist spielen einfach spannender als die Schulbank zu drücken?
  • Noch ist nichts entschieden. Suche den Kontakt mit der Schule und besprecht gemeinsam die beste Lösung.
  • Kann eine kurzfristige Intervention, zum Beispiel Nachhilfe, helfen?
  • Kontrolliere Hausaufgaben, übe mit dem Kind regelmäßig, setzt Ziele.
  • Vermeide unnötigen Druck.
  • Wäre ein Schulwechsel sinnvoll? Ein neues Schulmodell könnte dem Kind helfen.
  • Könnte die Klasse gewechselt werden? Eine neue Konstellation bringt Chancen.
  • Rechtliche Schritte helfen selten. Verfahren dauern mehrere Jahre und lösen keine akute Situation.
  • Nicht versetzt zu werden ist kein Drama. Manche Kinder brauchen länger, bis sich der Knopf öffnet und können im späteren Leben sehr erfolgreich sein.

Wenn ein Sitzenbleiben tatsächlich im Raum steht, ist es nicht leicht, mit dem eigenen Kind darüber zu sprechen. In diesem Podcast mit Diplompädagogin Katja Saalfrank wird darüber gesprochen, wie man dem Kind das Thema vermitteln kann.

Klasse wiederholen - wie sinnvoll ist das?

Wichtigster Punkt gleich vorneweg: bei gefährdeter Versetzung sollte versucht werden, den Kern des Problems zu verstehen. Erst wenn klar ist, weshalb das Kind nicht die erwünschte Leitung bringt, kann die richtige Maßnahme getroffen werden.

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bei gefährdeter Versetzung:

1. Mit dem Kind sprechen und versuchen, den Kern des Problems zu verstehen
2. Mit den Lehrkräften die Situation und Möglichkeiten besprechen
3. Entscheidungen treffen

Gerade in den unteren Schulstufen sind die Probleme nicht immer gleich ersichtlich. Ist das Kind ein Spätzünder und braucht einfach noch mehr Zeit in der persönlichen Entwicklung? In dem Fall ist es sinnvoll, die Klasse zu wiederholen. Vielleicht findet das Kind in der aktuellen Klasse nicht die benötigte Ruhe und würde sich in einer neuen Konstellation besser konzentrieren können? Sofern eine Chance besteht, dass der Lernrückstand im kommenden Jahr aufgeholt werden kann, reicht vielleicht ein Schulwechsel? Sind die Lücken zu gross, bringt das Wiederholen des Schuljahres in einer neuen Klasse womöglich aber sehr viel.

Über den Sinn von Sitzenbleiben wurde schon viel gestritten. Erreicht man mit Klasse wiederholen wirklich die gewünschte Veränderung? Immer häufiger setzt man deshalb auf das gezielte Treffen von Fördermaßnahmen, um ein Sitzenbleiben zu verhindern und in einem früheren Schuljahr entstandene Lücken auszugleichen. Diese können beispielsweise in Form von Sonderlektionen oder durch die Anwesenheit einer weiteren Lehrkraft im Unterricht umgesetzt werden.

Hier haben wir dir eine Liste von Pro und Contra zusammengestellt:

Vorteile von Klasse wiederholenNachteile von Klasse wiederholen
Der Schulstoff kann in Ruhe wiederholt werdenTrauma und Verunsicherung bringen nicht bessere Leistungen
Lücken können geschlossen werdenDer Kern des Problems wird nicht angepackt
Eine neue Schulklasse bricht alte Muster aufDer gewohnte Klassenverband muss verlassen werden
Das Kind hat durch den Vorsprung mehr Lernerfolge und kriegt SelbstbewusstseinDas Kind muss auch Schulstoff wiederholen, in dem es gut ist
Sitzenbleiben ist ein Weckruf und kann zum Lernen motivierenGefahr, dass das Kind stigmatisiert wird

Es kam kein blauer Brief... werde ich also sicher versetzt?

Für viele Schüler, Schülerinnen und Eltern ist die Zustellungsfrist für den blauen Brief ein wichtiger Termin im Schuljahreskalender. Ist die Frist verstrichen, atmen viele auf und gehen davon aus, dass alles gut gehen wird. Aber ist die Erleichterung überhaupt berechtigt?

Tatsächlich ist es in allen Bundesländern vorgesehen, dass betroffene Eltern spätestens 8 bis 10 Wochen vor dem Versetzungstermin eine schriftliche Abmahnungen wegen Versetzungsgefährdungerhalten sollten. Diese dient dazu, sie auf die drohende Wiederholung vorzubereiten und vielleicht im letzten Moment noch etwas ändern zu können.

Jedoch ist das vorgängige Versenden des blauen Briefs keine gesetzliche Pflicht. Bei Nichterhalt besteht kein Versetzungsanspruch. Das bedeutet genaugenommen, dass man auch ohne den Brief erhalten zu haben, die Klasse wiederholen muss.

Ein länglicher brauner Briefumschlag liegt auf einem grauen Hintergrund.
Wir nennen das Abmahnungsschreiben aus historischen Gründen "blauer Brief". Heutzutage wird er auf ganz gewöhnlichem Papier verschickt. | Quelle: Ryul Davidson

Wenn du dir unsicher bist ob es für dich oder dein Kind Ende des Schuljahres knapp werden könnte, sprichst du am besten eine Lehrkraft darauf an. Du musst keine Angst davor haben, schlafende Hunde zu wecken. Am Ende entscheidet nicht eine Person alleine, sondern die Klassenkonferenz, die sich die Noten und die Gesamtentwicklung der einzelnen Schüler und Schülerinnen ganz genau ansieht.

Schulen haben kein Interesse daran, dein Kind nicht zu versetzen. Zum einen kostet ein Wiederholungsjahr viel Geld und zum anderen nehmen sie ihren Bildungsauftrag ernst und sind immer auf der Suche nach der bestmöglichen Förderung für jede einzelne Persönlichkeit.

Sitzenbleiben wegen schlechter Noten: Gibt es einen Ausweg?

Tatsächlich gibt es auch Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler, deren schlechte Noten in besonderen Umständen begründet liegen und sich in absehbarer Zeit deutlich verbessern werden. Auch über solche speziellen Fälle entscheidet in der Regel die Klassenkonferenz nach einer ausführlichen Besprechung.

Häufige Ursachen für vorübergehende mangelhafte Leistungen sind eine lange Krankheit, ein Schulwechsel oder familiäre Umstände. Hierbei wird unter anderem abgewogen, ob das Aufholen des verpassten Stoffs oder der Klassenwechsel mehr Stress verursacht. Am Ende ist das Wohl der Kinder immer die wichtigste Entscheidungsgrundlage.

Manche Bundesländer sehen in solchen Fällen eine Versetzung auf Probe vor, bei der nach einer mehrwöchigen Probezeit entschieden wird, ob ein Weiterführen der angefangen Klasse sinnvoll ist oder doch eine Rückstellung erfolgen soll.

Wenn du befürchtest, dass dein Kind in der Schule Schwierigkeiten beim Lernen hat, kannst du auch immer Nachhilfe in Erwägung ziehen. Im Einzelunterricht kann Verpasstes aufgeholt und eine mögliche Lernblockade überwunden werden.

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Vera

Aus der Pädagogik komme ich, in Kunst und Kultur bin ich zu Hause, Europäerin bin ich, Sprache(n) liebe ich, Neugierde und Offenheit möchte ich immer behalten.