In der Rechtswissenschaft, sowohl im Studium als auch später im Beruf, sind Rechtsbegriffe enorm wichtig. Es gibt eine Reihe von Jura Fachbegriffen, die im Alltag eine Rolle spielen und nicht nur in der Klausur, sondern auch beim Bearbeiten eines echten Falls entscheidend sind.
Strebst Du eine Karriere als Jurist oder Juristin an oder befindest Dich sogar schon mitten im Studium, dann solltest Du zumindest einige legal terms kennen. Denn ganz gleich, ob Du mit dem BGB oder dem Öffentlichen Recht arbeitest, diese juristischen Begriffe werden dir immer wieder über den Weg laufen.
Vielleicht sagt dir der Begriff Pro Bono etwas? Er gehört ebenfalls zu den wichtigen juristischen Begriffen:
- Vergehen: rechtswidrige Tat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht ist
- Verbrechen: rechtswidrige Tat, die mindestens mit einer Freiheitsstraße von einem Jahr bedroht ist
- Ordnungswidrigkeit: Rechtsverstöße, die nicht kriminell sind
- Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
- Berufung: Rechtsmittel, das gegen Urteile erhoben werden kann
- Vergleich: schuldrechtlichen Vertrag zwischen zwei Parteien vor Gericht
- Verjährung: Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Rechtsanspruch oder Straftat nicht mehr geltend gemacht werden kann
- Beweislast: Pflicht zum Beweis der Tatsachen vor Gericht
- Abtretung: Übertragung von Rechten oder Forderungen von einer Person auf eine andere Person
- Abhilfebescheid: Verwaltungsakt, durch den eine Behörde auf einen Widerspruch gegen einen zuvor ergangenen Bescheid reagiert
- Rechtsfolge: Konsequenzen oder Ergebnisse, die aus einer bestimmten rechtlichen Norm, Handlung oder Entscheidung entstehen
- Deliktsfähigkeit: Fähigkeit einer Person, für unerlaubte Handlungen (Delikte) rechtlich verantwortlich gemacht zu werden
- Jurisdiktion: rechtliche Bereich oder die Zuständigkeit, in der eine bestimmte Gerichtsbarkeit befugt ist, Gesetze anzuwenden und Recht zu sprechen
- Meineid: falsche Schwören einer Aussage vor Gericht
- In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagten
- Aberratio ictus: Fehlgehen der Tat
- Vertrag: Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die rechtlich bindend ist
- Culpa in contrahendo: Verschulden bei Vertragsverhältnissen
- Essentialia negotii: wesentlichen Bestandteile eines zivilrechtlichen Vertrages
- Invitatio ad offerendum: Einladung zum Angebot
Wir haben dir hier eine Auswahl der wichtigsten Rechtsbegriffe zusammengestellt, mit Erklärung versteht sich.
Jura Begriffe im deutschen Recht
Im Rechtssystem in Deutschland gibt es spezifische Jura Fachbegriffe, die sich teilweise von den englischen legal terms unterscheiden. Das fängt schon bei den Rechtsgebieten an, denn in der englischen Sprache spricht man von tort, contract oder business law, während man in Deutschland die drei großen Rechtsgebiete unterscheidet:
Zivilrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht
Und auch bei den Begriffen spricht man eine ganz eigene Sprache. Wir zeigen dir, welche Rechtsbegriffe Du kennen solltest.
Juristische Berufsbezeichnungen
Hast Du das erste und zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert, darfst Du Dich Volljurist bzw. Volljuristin nennen. Das bedeutet, Du bist dazu befähigt Deinen juristischen Service anzubieten.

Die klassischen juristischen Berufe in Deutschland sind Folgende:
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin vertrittst Du natürliche oder juristische Personen in Rechtsangelegenheiten an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten.
- Staatsanwalt / Staatsanwältin: In diesem Beruf vertrittst Du den Staat. Du bist für die Ermittlung in einem strafrechtlichen Verfahren, für die Erhebung der Anklage in der Hauptverhandlung und die Vollstreckung der Strafe zuständig.
- Richter / in: Das Richteramt ist ein öffentliches Amt, das an einem Gericht ausgeübt wird. Richter und Richterinnen sind für die Rechtsprechung zuständig. Sie treffen in einem Rechtsstreit vor Gericht die Entscheidung.
- Notar / Notarin: Möchtest Du Notar / in werden ist noch eine weitere Ausbildung nach dem Studium erforderlich, denn Notar / innen sind wahre Spezialist / innen, wenn es um Gesetze geht. Sie sind für die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften, Beweisen, Tatsachen und Unterschriften zuständig – zum Beispiel beim Kauf von Immobilien oder bei der Erstellung eines Testaments. Sie stellen also sicher, dass alles mit rechten Dingen vor sich geht und keine Fehler vorliegen. Frag doch mal in der Jura Nachhilfe Köln nach.
- Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin: Ein Jurist in der praktischen Ausbildung, der nach dem Studium und vor dem Bestehen des zweiten Staatsexamens praktische Erfahrungen in verschiedenen juristischen Bereichen sammelt.
- Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin: Eine Person, die gerichtliche Entscheidungen vollstreckt, z.B. durch die Pfändung von Vermögen oder die Zustellung von Dokumenten.
Jura Begriffe im Gerichtsverfahren
Auf den ersten Blick wirkt die Sprache der Juristen und Juristinnen gar nicht mal so kompliziert. Eigentlich bedient sich die juristische Fachsprache der Alltagssprache und viele juristische Fachbegriffe lassen sich dementsprechend logisch herleiten. Allerdings ist gerade im Bereich des Rechts Genauigkeit von größter Bedeutung.
Im Folgenden findest Du ein paar der wichtigsten juristischen Begriffe, die Dir vor Gericht begegnen werden. Diese kannst du natürlich auch in der Jura Nachhilfe Stuttgart besprechen.
Schauen wir uns zunächst die unterschiedlichen Personen vor Gericht an:
Beklagte / r = Eine Person gegen die im Zivilprozess vom Kläger Klage erhoben wurde.
Beschuldigte / r = Eine Person, gegen die ermittelt wird, weil sie einer Straftat verdächtigt wird.
Angeschuldigte / r = Eine beschuldigte Person, gegen die bereits Anklage vor Gericht erhoben wurde.
Angeklagte / r = Eine beschuldigte Person, gegen die eine Anklage vom Gericht bereits zugelassen ist. Damit ist das Hauptverfahren eröffnet.
Kommen wir nun zu wichtigen Begriffen im Gerichtsaal.
- Beweislast: Die Pflicht, die Tatsachen zu beweisen, auf die man sich im Prozess beruft.
- Schöffen: Das sind sogenannte Laienrichter, also ehrenamtliche Richter / innen, die keine juristische Ausbildung haben. Sie wirken im Hauptverfahren von Strafprozessen mit und unterstützen den Richter bzw. die Richterin bei der Entscheidung.
- Freiheitsstrafe: Wird im Gerichtsverfahren eine Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verhängt, muss der bzw. die Verurteilte ins Gefängnis. Finde mit Superprof passende Jura Nachhilfe Leipzig.
- Geldstrafe: Es kann auch lediglich eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Tagessätze richtet sich dabei nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des / der Verurteilten.
- Bewährung: Setzt das Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, muss der oder die Verurteilte nicht ins Gefängnis. Die Person darf sich dann während der Bewährungszeit nichts "zu schulde kommen lassen" und kann durch gute Führung sogar einen Straferlass bewirken.
- Verjährung: Der Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Rechtsanspruch oder Straftat nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Natürlich kannst Du diese legal terms in der Jura Nachhilfe lernen. Weiter gehts aber erstmal mit der Liste.
- Vergehen: Eine rechtswidrige Tat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht ist.
- Verbrechen: Eine rechtswidrige Tat, die mindestens mit einer Freiheitsstraße von einem Jahr bedroht ist.
- Ordnungswidrigkeit: Rechtsverstöße, die nicht kriminell sind, sondern lediglich gegen Ordnungsregeln verstoßen – z.B. zu schnelles Fahren. In der Regel wird dann ein Bußgeld verhängt.
- Schadensersatz: Ist Dir durch das Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden, hast Du einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Schaden ist jeder Nachteil am Vermögen oder einem sonstigen geschützten Gut.
- Revision: Ein Rechtsmittel gegen Urteile. Legst Du Revision ein, wird der Sachverhalt von der nächsten Rechtsinstanz auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Die Überprüfung erfolgt in rechtlicher, aber nicht in tatsächlicher Hinsicht.
- Berufung: Ebenfalls ein Rechtsmittel. Es kann gegen Urteile erhoben werden und erwirkt die wiederholte rechtliche und tatsächliche Überprüfung des Sachverhalts vor einem anderen Gericht.
- Beschwerde: Ein Rechtsmittel, das gegen Beschlüsse erhoben werden kann.
- Vergleich: In einem Rechtsstreit können sich die Parteien auch selbst einigen. Dazu schließen sie einen schuldrechtlichen Vertrag ab.
- Rechtsfolge: Im juristischen Kontext bezeichnet die Rechtsfolge Konsequenzen oder Ergebnisse, die aus einer bestimmten rechtlichen Norm, Handlung oder Entscheidung resultieren. Sie beschreibt, was passiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind oder bestimmte Bedingungen eintreten.
- Abtretung: Die Übertragung von Rechten oder Forderungen von einer Person (dem Zedenten) auf eine andere Person (den Zessionar). Dies geschieht häufig im Rahmen von Verträgen oder finanziellen Transaktionen.
- Abhilfebescheid: Ein Verwaltungsakt, durch den eine Behörde auf einen Widerspruch gegen einen zuvor ergangenen Bescheid reagiert. Der Abhilfebescheid kann den ursprünglichen Bescheid aufheben oder ändern, um der Beschwerde des Betroffenen Rechnung zu tragen.
- Deliktsfähigkeit: Die Fähigkeit einer Person, für unerlaubte Handlungen (Delikte) rechtlich verantwortlich gemacht zu werden. In Deutschland ist eine Person in der Regel deliktsfähig, wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet hat und die Fähigkeit besitzt, das Unrecht ihrer Handlungen zu erkennen.
- Jurisdiktion: Der rechtliche Bereich oder die Zuständigkeit, in der eine bestimmte Gerichtsbarkeit (z. B. ein Gericht) befugt ist, Gesetze anzuwenden und Recht zu sprechen. Dies kann sich auf geografische Gebiete oder auf spezifische Rechtsfragen beziehen.
- Meineid: Das Falsche Schwören einer Aussage vor Gericht oder einer anderen Behörde, bei der der Eid abgelegt wurde. Meineid ist eine strafbare Handlung und kann zu schweren Strafen führen, da er das Vertrauen in die Rechtspflege untergräbt.
- Vertrag: Ein Vertrag im juristischen Sinne ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten begründet. Die grundlegenden Elemente eines Vertrags sind die Essentialia negotii.
Auch wenn sich das deutsche Rechtssystem stark vom amerikanischen oder britischen Rechtssystem unterscheidet, kommt es vor, dass Du in Deinem Juristen-Alltag auch mit Begriffen in englischer Sprache konfrontiert wirst. Manche dieser Begriffe haben keine deutsche Übersetzung, sind aber dennoch für Dich relevant.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du an einer der größten Anwaltskanzleien in Deutschland arbeitest. Im nächsten Abschnitt findest Du ein paar solcher Begriffe.
Liste englischer juristischer Fachbegriffe
Viele englische Jura Begriffe können ganz einfach ins Deutsche übersetzt werden:
termination
law
jurisdiction
contract law
lawsuit
Kündigung
Gesetz
Rechtsprechung
Vertragsrecht
Rechtsstreit
Diese Liste könnte noch lange weiter gehen.

Andere kommen so in unserem deutschen Rechtssystem überhaupt nicht vor. Allerdings gibt es auch ein paar wenige Begriffe, die zwar nicht ins Deutsche übersetzt werden, mittlerweile aber dennoch Teil des deutschen Rechts sind.
Limited Liability Partnership (LLP)
Die LLP ist eine Personengesellschaft nach britischem oder amerikanischem Recht. Auch wenn sie im deutschen Gesellschaftsrecht nicht vorkommt, findet man mittlerweile viele Kanzleien dieser Rechtsform in Deutschland – vor allem im Bereich der internationalen Wirtschaftskanzleien.
In einer solchen Kanzlei trägt jeder Partner ein begrenztes Haftungsrisiko. Begeht also ein anderer Partner (oder einer seiner / ihrer Angestellten) einen Fehler, haftet nur dieser Partner und nicht alle Partner der Kanzlei für diesen Fehler.
Due Dilligence
Für den Begriff der due dilligence gibt es keine deutsche Entsprechung. Er bezieht sich auf die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt und bezeichnet ein Vorgehen, bei welchem eine eingehende juristische Prüfung stattfinden.
Möchte ein Käufer beispielsweise ein Unternehmen kaufen, lässt er zunächst einmal eine allgemeine due dilligence durchführen, um sicherzugehen, dass ihn keine rechtlichen Fallen oder Mängel erwarten.
Pro Bono
Dieser Begriff, der eigentlich aus dem Lateinischen kommt, besonders aber im britischen und amerikanischen Raum verwendet wird, bezeichnet eine juristische Tätigkeit, für die keine oder nur eine sehr geringe Bezahlung verlangt wird. Es handelt sich also sozusagen um eine freiwillige juristische Leistung, die im Sinne des Gemeinwohls vollbracht wird.
Juristische Begriffe aus dem Lateinischen
Früher musste man im Jura-Studium an der Universität auch Latein lernen. Das ist heutzutage zum Glück nicht mehr die Regel. Dennoch werden Dir an der Hochschule noch einige lateinische Begriffe und Ausdrücke begegnen.

Hier kommt eine Auswahl bekannter Prinzipien:
- In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagten.
- Aberratio ictus: Diesen Begriff solltest Du aus dem Strafrecht kennen. Er beschreibt das "Fehlgehen der Tat", z.B. indem der Täter / die Täterin nicht das vorgesehene Tatobjekt sondern aus Versehen ein anderes trifft.
- Conditio sine qua non: Die lateinische Bezeichnung der Kausalität oder auch Ursächlichkeit, die Dir ebenfalls aus dem Strafrecht nur allzu vertraut sein sollte: Ein Ereignis ist nur dann ursächlich für ein bestimmtes Ergebnis, wenn das Ergebnis ohne dieses Ereignis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre.
- Error in persona vel objecto: Ebenfalls auf dem Strafrecht beschreibt der Begriff einen Irrtum bei der Tat und zwar entweder bezüglich der Person (in persona) oder des Objektes (in objecto). Der Täter / die Täterin hat also das Tatobjekt verwechselt und beispielsweise aus Versehen die "falsche" Person getötet.
- Culpa in contrahendo: Du kennst den Begriff wahrscheinlich eher als c.i.c. Er beschreibt das Verschulden bei Vertragsverhältnissen im Zivilrecht.
- Essentialia negotii: Solltest Du aus dem Vertragsrecht kennen. Das sind die wesentlichen Bestandteile eines zivilrechtlichen Vertrages, nämlich die Vertragsparteien, die Leistung (bspw. Kaufobjekt) sowie die Gegenleistung (bspw. Kaufpreis).
- Falsa demonstration non nocet: Ebenfalls aus dem Vertragsrecht – schließen zwei Parteien einen zivilrechtlichen Vertrag, bezeichnen den Vertragsgegenstand unterschiedlich, meinen dabei aber das gleiche, dann schadet die Falschbezeichnung nicht. der Vertrag kommt dennoch wirksam zustande.
- Invitatio ad offerendum: Die sogenannte "Einladung zum Angebot" lernst Du bereits in einer Deiner ersten Vorlesungen zum Zivilrecht.
Lies auch unseren Jura Rundum-Guide!