"Du musst doch einfach nur das Gesetz aufschlagen und die Lösung rausschreiben." Leider hören Jura-Studentinnen und Studenten diesen Satz immer wieder von Familie und Freunden, die selbst nicht Jura studiert haben.

beenhere
Merke!

Im Jura-Studium geht es nicht darum, Auswendiggelerntes fehlerfrei runterzurattern, sondern das Gelernte in den verschiedenen Klausuren auch wirklich anwenden zu können.

Tatsächlich gehört zum Jura-Studium und vor allem auch zum Klausuren und Hausarbeiten Schreiben einiges mehr, als nur im StGB, BGB oder GG die richtige Norm für einen Anspruch oder Straftatbestand zu finden. Eine gute Jura-Klausur schreiben ist in der Praxis gar nicht mal so einfach! Besonders unter Zeitdruck.

Umso wichtiger ist es deshalb, nicht nur den Lernstoff, sondern auch das Klausuren-Schreiben selbst zu beherrschen. Und zur richtigen Klausurtechnik gehört eben auch der Gutachtenstil, den Du bereits ab dem ersten Semester an der Universität lernst und der Dir bis zu Deinem Ersten Juristischen Examen in Fleisch und Blut übergegangen sein sollte.

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Und los geht's

Was ist der Gutachtenstil?

Der Gutachtenstil ist ein Prinzip, nach welchem der Aufbau einer Fall-Lösung strukturiert wird. Er gibt Dir also eine genaue Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Fällen in Klausuren und Hausarbeiten vor. Ziel ist es, zunächst einmal die Begründung und erst anschließend das Ergebnis des Falls zu nennen.

Das erfolgt in vier Schritten, die Du, wenn Du bereits Jura studierst, schon tausend mal gehört haben solltest:

  1. Obersatz
  2. Voraussetzungen und Definitionen
  3. Subsumtion
  4. Konklusion

Der Gutachtenstil ist somit ein grundlegendes Handwerkszeug alles Jura-Studentinnen und Studenten. Du solltest in deshalb unbedingt im Schlaf beherrschen. Fehler bei der Einhaltung des Gutachtenstils werden von Korrektoren und Korrektorinnen besonders streng bewertet, da er beim Schreiben von Gutachten nunmal als grundsätzlich vorausgesetzt wird.

Gutachtenstil vs. Urteilsstil

Während Du beim Gutachtenstil zunächst einmal eine ausführliche Begründung lieferst, bevor Du das Ergebnis des Falles präsentierst, läuft es beim Urteilsstil genau andersrum. Schreibst Du eine Klausur im Urteilsstil, nennst Du als aller erstes das Ergebnis. Erst danach folgt die Begründung.

Gericht Figur mit Waage in der Hand
Beim Urteilsstil sagst Du zuerst, ob die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Dann folgt die Prüfung. (Credits: Tingey Injury Law Firm - USA - 2020)

Den Gutachtenstil brauchst Du während Deines gesamten Jura-Studiums. Jede Klausur und Hausarbeit bis hin zum Ersten Juristischen Staatsexamen wird in diesem Stil verfasst. Erst nach dem ersten Staatsexamen brauchst Du dann den Urteilsstil, nämlich im Referendariat und für Dein Zweites Juristisches Staatsexamen.

Du würdest also beginnen mit:

"T hat sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht, indem er ihm mit dem Faustschlag in den Bauch körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt hat."

Erst jetzt folgt die Begründung im Gutachten, also das Darlegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 223 I StGB inklusive der Definitionen sowie Deine ausführliche Subsumtion.

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Der Aufbau im Gutachtenstil – Erklärung anhand eines Beispiels

Wie oben bereits angekündigt gehört zur richtigen Klausurtechnik auch der Gutachtenstil, der sich aus insgesamt vier Schritten zusammensetzt. Diese vier Schritte solltest Du bei der Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten stets beachten und einhalten!

Um den Aufbau leichter verständlich zu machen, nehmen wir einen kleinen Fall aus dem Strafrecht zur Hilfe.

Sachverhalt:

Überraschend schlägt T den O kräftig mit der Faust in den Bauch, worauf O vor Schmerzen zu Boden geht.

Fragestellung:

Wie hat sich T nach dem Strafgesetzbuch strafbar gemacht? Erforderliche Strafanträge wurden gestellt.

Am Bode liegendes Kind hält sich den Ellenbogen
Liegt eine körperliche Misshandlung des O durch T vor? | Credits: Yang Miao

1. Der Obersatz / Die These

Ob in einer Klausur, in einer Hausarbeit oder im Ersten Juristischen Staatsexamen, wenn Du einen Fall bearbeitest, sollte Deine Lösung unbedingt immer mit einer These, dem sogenannten Obersatz, beginnen.

Im Obersatz sollst Du deutlich machen, um welche rechtliche Fragestellung es in Deinem Gutachten geht. Bei unserem Beispiel also um die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch. Der Obersatz sollte also eine Frage aufwerfen, ohne dabei jedoch als Frage formuliert zu sein.

So könnte Dein Obersatz zum Beispiel klingen:

  • T könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht haben.
  • Fraglich ist, ob sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht hat.
  • Zu prüfen ist, ob sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht hat.

2. Voraussetzungen und Definitionen

Im zweiten Schritt Deiner Prüfung geht es darum, die Voraussetzungen und Definitionen zu benennen. Das heißt, Du legst die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen einschlägigen Norm – hier die Körperverletzung nach § 223 I StGB – dar sowie die Definitionen der einschlägigen Rechtsbegriffe.

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 223 I StGB lauten wie folgt:

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Körperliche Misshandlung
b) Gesundheitsschädigung
c) Kausalität
d) Objektive Zurechnung
2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

Gerade im Strafrecht ist es an dieser Stelle notwendig, die jeweiligen Definitionen auswendig zu lernen, da sie nicht im Gesetz stehen.

Auf einem aufgeschlagenen Buch liegt eine Brille
Gesetz aufschlagen allein, reicht eben nicht. | Credits: Dariusz Sankowski

Um uns auf unser Beispiel zu beziehen – Im Strafgesetzbuch heißt es lediglich:

"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

– §223 I StGB

Bei diesem Tatbestand solltest Du also die Definitionen für "körperliche Misshandlung" sowie "Gesundheitsschädigung" parat haben – und zwar wortgenau! Natürlich sind auch die Definitionen für Kausalität, Objektive Zurechnung und Vorsatz von Nöten.

Darüber hinaus gibt es oft zahlreiche Meinungsstreitigkeiten, auch bezüglich der genauen Definition von Rechtsbegriffen, die Du selbstverständlich ebenfalls ausführen musst. Den Streit solltest Du allerdings nicht nur darstellen und offen lassen, sondern Dich für eine Definition entscheiden.

Ein Beispiel wäre das Mordmerkmal der Heimtücke nach § 211 II StGB. Hier sind die genauen Voraussetzungen der Heimtücke umstritten – insbesondere die Frage nach dem Erfordernis eines Vertrauensverhältnisses zwischen T und O.

Bei unseren Ausführung werden wir uns aber auf die Punkte 1a) sowie 1b) beschränken, die beide keinem Meinungsstreit unterliegen. In Deiner Falllösung könnte das dann so klingen:

Voraussetzung:
Hierzu müsste T den O i.S.v. § 223 I StGB körperlich misshandelt oder an seiner Gesundheit geschädigt haben.

Definition "Körperliche Misshandlung":
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Definition "Gesundheitsschädigung":
Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also krankhaften Zustands körperlicher oder seelischer Art.

An dieser Stelle solltest Du auch immer die juristischen Auslegungsmethoden im Hinterkopf behalten! Das gilt insbesondere, wenn Du eine juristische Definition mal nicht parat hast und selbst eine passende Definition finden musst.

3. Subsumtion

Im dritten Schritt musst Du den Sachverhalt unter die einschlägigen Tatbestandsvoraussetzungen subsumieren. Das bedeutet, Du prüfst nun, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit aus dem jeweiligen Sachverhalt vorliegen.

In unserem Beispiel also, ob T die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB vorliegen. Du vergleichst somit sämtliche Informationen aus dem Sachverhalt mit den Voraussetzungen und Definitionen des jeweiligen Straftatbestandes.

Das heißt, Du musst jetzt prüfen, ob eine "Körperliche Misshandlung" oder eine "Gesundheitsschädigung" des O vorliegt. Achte dabei besonders darauf, die Informationen aus dem Sachverhalt wortwörtlich wiederzugeben. Das zeigt dem/der Korrektor/in, dass Du den Sachverhalt auch wirklich gründlich gelesen hast.

Die Subsumtion könnte in Deiner Lösung dann zum Beispiel so klingen:

beenhere
Subsumtion

T versetzte dem O einen kräftigen Faustschlag in den Bauch, sodass dieser unter Schmerzen zu Boden ging. Damit hat T den O sowohl in seiner körperlichen Unversehrtheit als auch in seinem körperlichen Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Es liegt eine körperliche Misshandlung i.S.v. § 223 I StGB vor. Darüber hinaus hat T den O auch an der Gesundheit geschädigt, da er einen pathologischen, also krankhaften Zustand körperlicher oder seelischer Art bei O hervorgerufen hat. Eine Gesundheitsschädigung i.S.v. § 223 I StGB liegt ebenfalls vor.

Natürlich reicht es für das Vorliegen der Voraussetzungen, wenn eine der beiden Alternativen gegeben ist, also eine "Körperliche Misshandlung" oder eine "Gesundheitsschädigung" vorliegt.

4. Das Ergebnis / Konklusion

Die Konklusion fasst das Ergebnis Deiner Subsumtion zusammen, stellt also fest, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht und beantwortet die zu Beginn aufgeworfene Rechtsfrage, also die Fragestellung der Klausur oder Hausarbeit.

Du könntest in unserem Beispiel also in Deiner Konklusion schreiben:

  • Somit hat sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht.
  • Folglich hat sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht.
  • Demzufolge hat sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht.

Weitere Beispiele kurz und knapp

Um einen besseren Einblick zu geben, stellen wir dir nachfolgend zwei weitere Fallbeispiele vor und zeigen, wie eine mögliche Ausarbeitung nach Gutachtenstil aussehen könnten.

Fall 1: Diebstahl

Der Sachverhalt sieht wie folgt aus: K steckt in einer Parfümerie ein teures Parfüm in ihre Tasche, ohne es zu bezahlen. An der Kasse wird sie von einem Sicherheitsmitarbeiter erwischt. Das Gutachten könnte folgendermaßen gestaltet sein:

  • Obersatz: Nach § 242 Abs. 1 StGB könnte ein Diebstahl vorliegen.
  • Definitionen: Das Tatobjekt ist eine fremde bewegliche Sache, also ein körperlicher Gegenstand, der nicht im Alleineigentum des Täters steht und tatsächlich weggeschafft werden kann. Tatbestandsmerkmal 2 ist die Wegnahme, also die Begründung neuen, nicht unbedingt tätereigenen Gewahrsams.
  • Subsumtion: Das Parfüm gehört der Parfümerie und ist damit fremd für K. Es ist beweglich, da es getragen werden kann. K hat das Parfüm in ihre Tasche gesteckt, somit den Gewahrsam der Parfümerie gebrochen und neuen Gewahrsam begründet.
  • Konklusion: Das Tatbestandsmerkmal der fremden beweglichen Sache ist erfüllt. Und auch der Tatbestand der Wegnahme ist erfüllt. Damit liegt ein Diebstahl nach $ 242 Abs. 1 StGB vor.

Fall 2: Sachbeschädigung

Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: P zerkratzt mit seinem Schlüssel den Lack des Autos von F.

  • Obersatz: Geprüft wird, ob eine Sachbestchädigung nach § 303 Abs. 1 StGB vorliegt.
  • Definitionen: Auch hier ist das erste Tatbestandsmerkmal die fremde Sache (körperlicher Gegenstand, der nicht im Alleineigentum des Täters steht. Das zweite Tatbestandsmerkmal ist die Beschädigung als nicht unerhebliche Verletzung der Substanz oder der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit einer Sache.
  • Subsumtion: Da das Auto F gehört, ist es für P eine fremde Sache. Der zerkratzte Lack ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Substanz des Autos.
  • Ergebnis: Damit ist sowohl der Tatbestand der fremden Sache als auch der Tatbestand der Beschädigung erfüllt und es liegt eine Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB vor.

Gutachtenstil: Die wichtigsten Tipps auf einen Blick

Der Gutachtenstil ist eine systematische Methode zur Fallbearbeitung im Rechtssystem. Wie wir oben gesehen haben, geht es nicht nur darum, Gesetze auswendig zu lernen und zu wissen, wo was steht, sondern darum, das Gelernte auch tatsächlich in der Praxis anwenden zu können. Dafür haben wir dir untenstehend die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

  • Klare Struktur: Dein Gutachten sollte systematisch in Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis gegliedert sein. Das hilft, den Gedankengang nachvollziehbar darzustellen.
  • Obersatz formulieren: Jede Prüfung muss mit einem klaren, sachlichen Obersatz beginnen, der die Rechtsfrage auf den Punkt bringt, aber ohne als Frage formuliert zu sein.
  • Definitionen verwenden: Durch die präzise juristische Definition kannst du Missverständnisse vermeiden
  • Subsumtion: Die Tatbestandsmerkmale sollten besonders sorgfältig analysiert werden.
  • Ergebnis vortragen: Das Ergebnis sollte kurz und prägnant zusammenfassen, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht.
  • Logische Abfolge: Die Argumentation muss logisch und stringent sein. D.h. jede Behauptung muss durch nachvollziehbare Argumente gestützt werden.
  • Verweis auf Rechtsprechung: Gerne kannst du auch relevante Urteile und juristische Literatur einbeziehen, um deine Argumentation zu untermauern und die Überzeugungskraft zu erhöhen.

Wir hoffen, wir konnten Dir die Prüfung des Gutachtenstils noch einmal verständlich erklären. Viel Erfolg bei Deinen Klausuren und Hausarbeiten!

Lies auch unseren Rundum-Guide zum Jura-Klausuren Schreiben!

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Alessandra

Ich bin vielseitig interessiert: Musik, Kunst, persönliche und berufliche Entwicklung. Als freiberufliche Texterin kann ich jeden Tag etwas Neues lernen und so meinen Wissensdurst stillen.