Wenn man über das Altersgeld, das deutsche Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand bekommen, spricht, muss man – wie auch beim Gehalt, das Lehrern hierzulande zusteht – grundsätzlich zwischen Verbeamteten und Angestellten unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei Verbeamteten spricht man von Alterspension, bei Angestellten von Rente.
- Der Pensionsanspruch steigt pro Jahr um 1,79 %.
- Die Höchstgrenze für die Pension liegt bei 71,75 % des Bruttogehalts der letzten beiden Arbeitsjahre
- Wer verbeamtet ist, muss keine Altersvorsorge bezahlen
- Die Pension muss versteuert werden
- Verbeamtete dürfen nicht streiken
Von den rund 820.000 Lehrern in Deutschland haben etwa 600.000 einen Beamtenstatus - also zwei drittel.
Dabei gibt es Unterschiede von einem Bundesland zum anderen sowie zwischen verschiedenen Schulformen. In Berlin wurden beispielsweise neue Lehrkräfte zwischen den Schuljahren 2004/05 und 2022/23 überhaupt nicht mehr verbeamtet, hat das Modell aber inzwischen wieder eingeführt. Mittlerweile ist eine Verbeamtung zwar wieder in allen Bundesländern wieder möglich, jedoch gelten dafür überall andere Voraussetzungen. Im bundesweiten Durchschnitt sind sie an Gymnasien deutlich mehr vertreten, als an Sonder- und Förderschulen.
Doch welche Folgen hat dieses System für die Altersvorsorge von Pädagoginnen und Pädagogen in Deutschland? Wie ist es aufgebaut? Wie viel Geld steht einem als Lehrer oder Lehrerin im Alter zu und ab wann kann man in den Ruhestand gehen? Gibt es Möglichkeiten, die Rente aufzubessern? Darf man nach der Pensionierung privat Nachhilfe geben?
All diesen Fragen wollen wir in diesem Artikel nachgehen.
Wie funktioniert in Deutschland die Altersvorsorge im Lehrerberuf?
Wenn Verbeamtete in den Ruhestand gehen, erhalten sie eine Pension. Dieser Pensionsanspruch leitet sich aus dem Grundgesetz und dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ab, wonach sich der sogenannte "Dienstherr" ein Leben lang um das Wohl der Verbeamteten und ihren Familien kümmern muss (man spricht von der sogenannten „Alimentationspflicht“), und zwar auch für die Zeit nach dem Dienstverhältnis.
Beamte und Beamtinnen müssen – anders als ihre angestellten Kollegen und Kolleginnen – während ihrer Berufstätigkeit keine Beiträge zur Altersvorsorge entrichten, denn ihr Ruhegeld finanziert sich aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern.
Grundlage für die Berechnung des Ruhegehalts ist der Sold der letzten Anstellung, die mindestens zwei Jahre lang ausgeführt wurde. Mit jedem Dienstjahr steigt die Pension. Wie die Berechnung genau funktioniert, erklären wir dir weiter unten im Artikel.
Diese Folge des Tagesschau Zukunfts-Podcasts gibt viele allgemeine Infos und macht ein interessantes Gedankenspiel zur Frage: Beamtenstatus in Deutschland – ja oder nein?
Lehrer und Lehrerinnen, die als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, erhalten im Alter keine Pension, sondern eine Altersrente. Diese ergibt sich aus den Beiträgen, die im Laufe des Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Der Arbeitnehmeranteil an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beträgt rund 20% des Bruttogehalts und wird jeden Monat automatisch vom Arbeitgeber abgeführt.
Anders als bei Verbeamteten gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die ausbezahlte Rente von der Einzahlungsdauer- und höhe über die gesamte berufliche Laufbahn abhängt. Mit anderen Worten: Wer viel und lange einzahlt, bekommt später eine höhere gesetzliche Rente.
Jedes einzelne Jahr der Erwerbstätigkeit wird gleichwertig in der Rentenrechnung berücksichtigt. Für die Zeit, in der man nicht berufstätig ist und entsprechend keine Rentenbeiträge zahlt, hat man folglich auch keinen Rentenanspruch.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für ehemals angestellte Lehrer die sogenannte „Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes“, die Nicht-Beamten den Zugang zu einer Altersvorsorge in Höhe der Beamtenpension ermöglichen soll. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern und die monatlichen Beiträge abzuführen.
Wer hat Anspruch auf eine Beamtenpension?
Um eine Person in Anspruch nehmen zu dürfen, muss man natürlich erstmal verbeamtet werden. Lehrerpersonen, die folgende Bedingungen erfüllen, können den Beamtenstatus beantragen:
- erfülltes Referendariat (Vorbereitungsdienst)
- Besitz einer Befähigung / Zeugnis für fachliche Tauglichkeit
- gesundheitliches Zeugnis (vom Amtsarzt)
- Führungszeugnis ohne Vorstrafen
- Handeln nach dem Gesetz und Achtung vor den demokratischen Prinzipien
- Alterslimit nicht überschritten (siehe Liste)
- Deutsche, EU- oder ausgewählte Drittstaaten- Staatsbürgerschaft
Anspruch auf eine Beamtenpension haben alle Verbeamteten, deren Dienstzeit mindestens fünf Jahre betragen hat oder die aus besonderen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind (z. B. bei Krankheit). Keinen Anspruch hat, wer aus dem Dienst entlassen wurde und/oder wem der Beamtenstatus aberkannt wurde. Betreffende Personen werden in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Jetzt stellst du dir vielleicht die Frage, ob durch die Verbeamtung Lehrkräfte bezüglich Mobilität eingeschränkt werden?
Kurze Antwort darauf: Ein Wechsel ist innerhalb des Bundeslandes relativ einfach. Soll aus erklärbaren Gründen in ein anderes Bundesland gewechselt werden, kann über das Lehreraustauschverfahren ein Antrag gestellt werden.
Wie funktioniert die Berechnung der Pension für Lehrkräfte?
Für die Höhe der Beamtenpension ist der Verdienst der letzten zwei Dienstjahre maßgebend. Der tatsächliche Betrag wird anhand eines Punktesystems berechnet. Für jedes voll geleistete Dienstjahr wird ein Wert von 1,79 Prozentpunkten angerechnet. Dabei werden auch Arbeitszeiten anerkannt, die im öffentlichen Dienst abgeleistet wurden.
Beachte:
- Mit jedem Dienstjahr (bis zum vierzigsten) wird der Pensionsanspruch um 1,79% angehoben.
- Die Mindestversorgung beträgt 35%. Das bedeutet, dass alle, die innerhalb der ersten 20 Jahre nach ihrem Einstieg ins Berufsleben in Pension gehen, 35% ihrer letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge monatlich ausbezahlt bekommen.
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:
Ein Grundschullehrer in Bayern in der Besoldungsgruppe A12 (Stufe 11) geht nach 40 Jahren in den Ruhestand und verdient zuletzt 4.576 Euro pro Monat. Er hat die Obergrenze von 71,75% erreicht und kommt damit rein rechnerisch auf monatlich 3.283 Euro Ruhegehalt.
Wie viel du als verbeamtete Lehrkraft verdienst, kannst du der Besoldungstabelle des deutschen Beamtenbundes (dbb) entnehmen.
Einige weitere Faktoren sind für die Höhe der Pension ausschlaggebend:
- Für Dienstjahre, in denen nur Teilzeit gearbeitet wurde, reduziert sich der Prozentsatz von 1,79 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.
- Bei einem freiwilligen frühzeitigen Pensionseintritt reduzieren sich die Ansprüche um 0,3% pro Monat des vorzeitigen Austritts aus dem Berufsleben. Das entspricht 3,6% pro Jahr.
- Bei Dienstunfähigkeit wird das Ruhegehalt um 3,6% pro Jahr bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres gekürzt, maximal jedoch um 10,8% (in Nordrhein-Westfalen 14,4%). Gleichzeitig erhöht sich die Mindestversorgung auf 66,67%.
- Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zählt neben dem Grundgehalt gemäß Besoldungsordnung auch der Familienzuschlag der Stufe 1 sowie eventuellen weiteren Zulagen und Bezüge. Bei Letzteren ist jedoch zu beachten, dass sie aufgrund von Reformen auslaufend sind.

Hat man den Prozess der Verbeamtung geschafft, kann man durchatmen. Aber wie viel Pension kriegt man am Ende?
Wie hoch dein Pensionsanspruch ist, kannst du mit einem Pensionsrechner errechnen.
Da der Lehrerberuf sehr anstrengend ist, entscheiden sich viele, frühzeitig in Pension zu gehen und Privatunterricht zu geben. Aber darf man privat Nachhilfe geben wenn man verbeamtet ist?
Wieviel Pension bekommt man im öffentlichen Dienst?
Auch die Rente von Angestellten im öffentlichen Dienst wird mithilfe eines Punktesystems ermittelt. Dieses ist jedoch weit komplexer als jenes für die Beamtenpension. Die Formel für die Berechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
Einen vollen Entgeltpunkt (auch Rentenpunkt genannt) pro Anstellungsjahr erhält, wer genau das von der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich festgelegte Durchschnittsgehalt aller Arbeitnehmer Arbeitnehmerinnen in Deutschland verdient. Liegt dein jährliches Einkommen höher, so bekommst du entsprechend mehr Rentenpunkte. Wer unterdurchschnittlich verdient, erhält dementsprechend jährlich weniger als einen vollen Punkt.
Damit sehr hohe Einkommen nicht übermäßig bevorzugt werden, gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die zur Folge hat, dass höchsten etwas mehr als 2 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt werden können. Da im osten Deutschlands das Lohnniveau im Durchschnitt geringer ist als in den alten Bundesländern, wird dort das Einkommen mit dem Faktor 1,084 multipliziert.
Der Zugangsfaktor bezieht sich auf das Renteneintrittsalter. Wenn man bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (aktuell: 65 Jahre / Ab 2024 für die Jahrgänge ab 1959: stufenweiser Anstieg / Für Jahrgänge ab 1964: 67 Jahre) arbeitet, beträgt der Zugangsfaktor 1.
Bei einem früheren Renteneintritt vermindert sich der Zugangsfaktor pro Monat um den Wert 0,003. Das bedeutet, dass für einen um zwei Jahre verfrühten Renteneintritt der Zugangsfaktor nur noch 0,928 beträgt. Wer länger als bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeitet, kann den Zugangsfaktor um 0,005 Punkte pro Monat erhöhen.
Bei dem Rentenartfaktor geht es, wie der Name vermuten lässt, um die Art der Rente. Die Altersrente, über die wir in diesem Artikel sprechen, wird mit dem Faktor 1 berechnet. Andere Arten von Renten sind beispielsweise die Erwerbsminderungsrente und die Witwenrente, die je nach konkreter Situation unterschiedlich bewertet werden.
Der letzte ausschlaggebende Punkt für die tatsächliche Höhe der Rente ist der aktuelle Rentenwert, der jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird. Dabei handelt es sich um den konkreten Betrag in Euro, der jedem Rentenpunkt zugerechnet wird.
2023 wurde die Schere zwischen Ost und West endlich geschlossen und die Rentenangleichung vollzogen.
Wie bereits erwähnt, steht Angestellten im öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung in Form einer Betriebsrente zu. Auch diese wird, wie die gesetzliche Rente, über ein Umlageverfahren finanziert. Das heißt, dass monatlich ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil an die Versicherung abgeführt wird, der durch einen Beitrag des Arbeitgebers aufgestockt wird. Die Prozentsätze können je nach Versorgungsanstalt leicht variieren.
Auch hier werden pro Kalenderjahr Versorgungspunkte gesammelt, die sich aus dem Einkommen, dem Alter und sozialen Faktoren, wie beispielsweise Elternzeit oder Erwerbsminderung, zusammensetzen.
Im öffentlichen Dienst angestellte Lehrer und Lehrerinnen können die Höhe ihrer gesetzlichen Rente und ihrer Zusatzversorgung übrigens beim Bundesministerium für Finanzen ermitteln.
Ab wann kann ich als Lehrer in den Ruhestand gehen?
Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland regeln die Länder die Altersgrenzen für den Eintritt von Landesbeamten in den Ruhestand eigenständig. In den meisten Ländern endet die Lebensarbeitszeit von Beamten mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Aktuell gilt nur noch in Berlin eine Altersgrenze von 65 Jahren, jedoch wird auch dort ab dem Jahr 2024 die Erhöhung auf 67 stattfinden.
Ein verfrühter Rentenantritt ist auf Antrag in den meisten Bundesländern ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich. In Bayern liegt das Mindestalter bei 64, in Hessen und Thüringen bei 62 und in Niedersachsen bei lediglich 60 Jahren. Dabei müssen aber Kürzungen der Pension in Kauf genommen werden.
Beim Bund in manchen Bundesländern gilt eine Sonderregelung für Beamte mit einer hohen Anzahl an Dienstjahren (mind. 45). Diese können den Ruhestand bereits mit 65 Jahren antreten, ohne dass die Pension gekürzt wird. Auch für Menschen mit Schwerbehinderung gelten besondere Regeln zu einem früheren Pensionsantritt.
Das selbe gilt für gesetzlich Rentenversicherte: auch für sie eine Sonderregelung für langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Sobald das Mindestalter von 65 Jahren erreicht ist, ist ein frühzeitiger Rentenantritt ohne Kürzungen möglich.
Gerade Lehrer gehören zu den Berufsgruppen, in denen der Frühruhestand recht häufig vorkommt. Gründe für das verfrühte Ausscheiden aus dem Berufsleben sind unter anderem die hohe Arbeitsbelastung im Lehrerberuf, der Leistungsdruck und der psychische Stress. Fast jede dritte Lehrperson scheidet aufgrund von psychischen Problemen oder Folgeerkrankungen vorzeitig aus dem Beruf aus.
Übrigens: Wusstest du, dass du als Beamter auf Lebenszeit dem Staat gegenüber bis zum Tod zu besonderer Treue verpflichtet bist? Schließlich erhält man auch viel Sicherheit vom Staat.

Theoretisch könnten pensionierte Verbeamtete – dazu gehören auch Mitglieder der Polizei oder Feuerwehr – jederzeit wieder zur Arbeit verpflichtet werden. In der Praxis kommt dies jedoch nur sehr selten vor.
Verbeamtete stehen mit dem Staat in einer Geben- und Nehmen- Beziehung. Staatsangestellte sind dem Staat verpflichtet, weshalb sie zum Beispiel auch nicht streiken dürfen.
Mindestens einen Vorteil hat das älter werden: Als Rentner oder Pensionär musst du dir keine Gedanken mehr darüber machen, wie es mit der beruflichen Mobilität oder den Aufstiegschancen für Lehrer aussieht. Du kannst dich voll und ganz auf das Unterrichten konzentrieren.
Wie werden die Pension und die Rente besteuert?
Die Besteuerung von Renten und Pensionen hat sich in den letzten Jahren aufgrund von Reformen erheblich verändert. Für alle, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen sind, gelten noch die alten Regelungen, bei denen sich teilweise große Unterschiede zwischen der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung auftun. Bis ins Jahr 2040 wird die Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise angepasst, bis schließlich Ruhestandseinkünfte gleich besteuert werden.
Bis dahin steht Pensionären ein Versorgungsfreibetrag und Rentnern ein Rentenfreibetrag zu, der nicht versteuert werden muss. Wie hoch dieser genau ist, hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr der Ruhestand angetreten wurde. Wer frühestens 2040 in Pension oder Rente geht, wird davon nicht mehr betroffen sein und alle Alterseinkünfte voll versteuern müssen.
Danach gilt aber, wie für alle steuerpflichtigen Einkünften, der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuern erhoben werden. Dieser richtet sich nach der Definition des Existenzminimums und wird entsprechend an Veränderungen angepasst.
Das steuerpflichtige Einkommen beschränkt sich nicht allein auf die Pension oder Rente. Auch Nebeneinkünfte aus der Betriebsrente und der privaten Rentenversicherung sowie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einer Teilzeittätigkeit müssen versteuert werden.
Wer ein Einkommen hat, das den Grundfreibetrag übersteigt, kann in der Steuererklärung Sonderausgaben wie Beiträge zu Vorsorgeversicherungen, Spenden oder Arztkosten steuerlich absetzen. Dadurch werden sich die zu bezahlenden Steuern wieder etwas verringern.
Wenn du dein Einkommen aufbessern möchtest, hier ein Tipp: Zusätzliche Nachhilfe geben lohnt sich.

Wie kann ich meine Lehrerpension oder -rente aufbessern?
In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen von Verbeamteten oft als besonders lukrative oder gar unverschämt hohe Alterssicherung dargestellt. Das trifft aber nicht pauschal auf alle zu.
Ersten basiert das Klischee auf vereinfachten Statistiken, die Faktoren wie den Ausbildungsgrad oder die im Laufe des Berufslebens tatsächlich geleisteten Arbeitszeit nicht berücksichtigen. Zweitens wurde, wie bereits mehrfach erwähnt, die Altersvorsorge, mit dem Ziel die Unterschiede auszugleichen, in den letzten zwei Jahrzehnten stark reformiert. Ein direkter Vergleich zwischen Renten und Pensionen von Lehrern und Lehrerinnen, ist daher kaum möglich.
Hinzu kommt, dass pensionierte Beamte in der Regel privat kranken- und pflegeversichert sind und dadurch im Alter oft höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen als ihre gesetzlich versicherten Kollegen und Kolleginnen.
Das deutsche Rentensystem baut auf drei Säulen auf. Die erste Säule ist die Regelsicherung, die für gesetzlich Versicherte von der Rentenkasse abgedeckt wird. Die zweite Säule ist die Zusatzversorgung, zu der die Betriebsrente gehört. Die Beamtenversorgung deckt mit der Pension diese beide Säulen gleichzeitig ab.
Zusätzlich kann das Ruhegeld über die dritte Säule, die private Altersvorsorge, aufgestockt werden, beispielsweise in Form einer privaten Altersversicherung, einer Riester-Rente, einer Rürüp-Rente, von Kapitaleinnahmen oder Immobilieneinkünften.
Wer durch langjährige Teilzeitarbeit oder einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eine Versorgungslücke hat, kann diese mit einer Nebentätigkeit schließen. Deutsch als Fremdsprache unterrichten ist ein Nebenjob, der häufig von Lehrern und Lehrerinnen im Ruhestand ausgeführt werden.
Alle Beamten oder Beamtinnen im Ruhestand müssen bis zu 3 Jahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Nebentätigkeiten, wenn sie in Zusammenhang mit ihrem früheren Amt stehen, ihrer letzten obersten Dienstbehörde schriftlich anzeigen. Der Rest der Bevölkerung hat diesbezüglich keine Auflagen.

Angemeldet werden muss der Nebenverdienst jedoch in jedem Fall beim Finanzamt. Wenn du ein Anstellungsverhältnis eingehst, übernimmt dein Arbeitgeber die Anmeldung für dich. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit wie private Nachhilfe geben, musst du die Selbstständigkeit selbst anmelden. Die erworbenen Einkünfte sind vollumfänglich steuerpflichtig.
Die höheren Einnahmen durch den Nebenverdienst werden sich auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse auswirken. Diese werden nach dem Einkommen berechnet und steigen an, sobald man mehr verdient. Wer privat krankenversichert ist, wird in der Regel keine Beitragserhöhung zu befürchten haben.
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen auch bei einem Nebenverdienst nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Diejenigen, die in Frührente gehen, werden hingegen gleich behandelt wie alle anderen.
Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht wurde, hat der zusätzliche Verdienst keinen Einfluss mehr auf die ausbezahlte Rente oder Pension, vorausgesetzt , die Personn hat das Einkommen nicht im öffentlichen Dienst erzielt. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten sowohl für alle Personen Höchstgrenzen des Zuverdienstes, bei deren Überschreiten, die Rente bzw. Pension entsprechend gekürzt wird.
Bevor du dich selbstständig machst, solltest du dich über die Einkommensunterschiede zwischen Lehrern im Staatsdienst und privaten Nachhilfelehrern informieren.
Als Lehrer oder Lehrerin mit langjähriger Erfahrung, hast du viel zu geben. In der privaten Nachhilfe betreust du deine Schüler und Schülerinnen einzeln und individuell. Dies ermöglicht dir, eine persönliche Beziehung zu ihnen aufzubauen und sie langfristig bei ihrem Werdegang zu begleiten.
Mit dem einem Nachhilfe-Job im Alter kannst du nicht nur deinen Kontostand aufbessern, sondern auch nach deiner Zeit im regulären Berufsleben deiner großen Leidenschaft nachgehen: Die Weitergabe von Wissen und Bildung an junge Menschen.






Wie fülle ich als pensionierte Lehrerin ,die erst in der DDR und nach dem mauerfall in der Deutschland unterrichtet hat., zwei drittel Pension und ca. ein drittel Rente meine Steuererklärung aus für 2018. bin seit August pensioniert
Sehr geehrte Fr. Albrecht,
Der Staat gibt Ihnen exakt zwei Möglichkeiten für das Ausfüllen der Steuererklärung:
Möglichkeit 1
Mit Stift und Papier
Möglichkeit 2
Mit dem Computer
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Beste Grüße
Die Aussagen sind nicht mehr gültig. Z.B. wird die Teilzeit inzwischen wie bei der Rente berücksichtigt und nicht nur die letzten zwei Jahre, auch das mit der Altersvorsorge und dem Versteuern hat sich geändert. Also:NICHT MHR AKTUELL
Wie immer eine ganz große Schw….. Als Rentnerin werde ich in die Politik gehen und diese Ungleichbehandlung abschaffen, die allerdings früher nicht so wahr. Erst die Beamten haben durch ständige Forderungen und Gerichtsklagen, zudem die Politiker durch ständige Schlechterstellung der Normalsterblichen dazu geführt, dass die Lücke heute himmelschreiend auseinanderklafft. Sie als Autorin möchte ich nicht direkt ansprechen.
Ich gehe mit in die Politik. Die Bodenhaftung habe alle im öfftl. Dienst verloren.
Lehrer dürften niemals verbeamtet werden. Die Ursachen bekämpfen…..damit Lehrer sein wieder Spaß macht und Anerkennung verdient.
Mmhm warum dürften Lehrer nie verbeamtet werden?
Da fehlt mir das Argument zu?
Als zukünftiger Mathelehrer möchte ich einmal darauf hinweisen, dass wenn von 800.000 Lehrern 600.000 verbeamtet sind, das nicht rund 80% sind ;)
Gerade in einem Beitrag, in dem es vor allem um Berechnungen geht, wirken die Aussagen direkt unseriös, wenn die Einstiegsrechnung falsch ist – insbesondere da wir hier von einem Rechenniveau der 6. oder 7. Klasse sprechen..
LG
Eine Kritik nur zum letzten Teil: Zusatzverdienst zur Pension. Da wird nicht beschrieben, dass man sich z.B. als Sprachlehrer Steuern und Rentenversicherung zahlen muss und dass dann von dem €25 nur die Hälfte bleibt.
Werden die Pensionen auch erhöht ?
Leider, Den Inflationsausgleich habt ihr auch bekommen. Ich als Handwerkerin gehe leer aus.
… sehr viele Informationen, die u n s Lehrern gar nicht bekannt sind, Danke!
Euere Fragen sind echt Luxusprobleme. Wer finanziert eigentlich Eure Pensionen ? Schonmal drüber nachgedacht ?
Jeder der Steuern zahlt, dazu zählen auch alle Lehrer selbst.
Wie hoch ist die Pension eines Gymnisiallehreres Status Rektor in Pension mit 65 ……in Euro brutto /Netto verheiratet vewitwet 4 Kinder alle Erwachsen ?
Die Höhe der Pension eines Rektors im Ruhestand hängt von der letzten Besoldung und den Dienstjahren ab. In der Regel beträgt die Pension etwa 71,75 % der letzten Dienstbezüge. Eine genaue Berechnung hängt von vielen Faktoren ab, daher ist eine individuelle Beratung ratsam.
Kann ein Lehrer, der angestellte ist, am 01. 09. In die Rente gehen? Hat man Anspruch an bezahlte Ferien, nachdem man das Schuljahr gearbeitet hat?
Mir wurde gesagt, ich soll den Beginn meiner Rente am 01.08 beantragen, aber ich finde es nicht gerecht.
Hallo,
danke für den Kommentar!
In der Regel kann ein Lehrer auch am 01.09. in Rente gehen, aber das hängt von den jeweiligen Regelungen ab. Der Rentenbeginn am 01.08. wird oft gewählt, weil er dem Übergang zum neuen Schuljahr entspricht. Was die bezahlten Ferien betrifft: Wer ein volles Schuljahr arbeitet, hat normalerweise auch Anspruch auf Urlaub. Da viele Faktoren eine Rolle spielen, ist es ratsam, die Details mit der Personalabteilung oder einem Rentenberater zu klären. Viel Erfolg!
„Ein verfrühter Rentenantritt ist auf Antrag in den meisten Bundesländern ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich […] in Niedersachsen bei lediglich 60 Jahren.“ Das ist mir neu. Von wann ist der Artikel?
Wir haben diesen Artikel zuletzt im Juli 2024 aktualisiert. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands auf Antrag in Niedersachsen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist in § 37 des Niedersächsischen Beamtengesetzes geregelt. Für beamtete Lehrkräfte ist der Rentenantritt auf das Ende des Schuljahres festgelegt. Der betreffende Paragraph wurde zuletzt 2019 geändert.
Im Rahmen des Lehrer-Personalkonzeptes wurde ich Zwangsverentet und mit Abzug bis zum Lebensende belegt. Mit dieser Rente kann ich
den Eigenanteil der Pflegeheimkosten 2900,00€ nicht begleichen.