Diese Anforderungen erwarten Dich im Ref
Was erwartet mich im Ref? Als ersten Schritt musst Du Dich für das Referendariat bewerben, denn das geht nicht einfach automatisch nach dem Jurastudium los. Einzige Voraussetzung ist das bestandene Erste Juristische Staatsexamen.
- Zivilrechtsstation
- Verwaltungsstation
- Strafrechtsstation
- Anwaltsstation
- Wahlstation
Die verschiedenen Stationen im Rechtsreferendariat
Das Referendariat variiert von Ablauf und Inhalt je nach Bundesland. Grundsätzlich müssen aber alle Referendare und Referendarinnen, wie oben bereits erwähnt, ingesamt fünf Stationen durchlaufen:- Zivilrechtsstation: Die erste Station findet an einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen statt, Amts- oder Landgericht. An dem Gericht wirst Du dann einem Richter oder einer Richterin zugewiesen, der / die für die ersten fünf Monate des Referendariats Deine Ausbildung übernimmt. Zu Deinen Tätigkeiten gehört es in dieser Zeit Akten zu studieren und Urteile zu schreiben.
- Strafrechtsstation: Die zweite Station bereitet vielen Referendaren und Referendarinnen zunächst Bauchschmerzen, denn in der Strafrechtsstation wirst Du Deine erste Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Meist entpuppt sich dieses Erlebnis aber im Nachhinein als absolutes Highlight. Während der Strafrechtsstation wirst Du drei Monate lang von einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin ausgebildet. Neben dem Sitzungsdienst, musst Du natürlich auch in dieser Station fleißig Akten studieren und bearbeiten.
- Verwaltungsstation: Die Station in der Verwaltung geht vom 9. bis zum 12. Monat des Referendariats, also vier Monate, und gilt bei den meisten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren als besonders unbeliebt. Ziel der Station ist es, Dir einen Einblick in die Arbeitsweise und den Aufbau einer Verwaltungsbehörde zu gewähren. Anders als bei der Zivilrechts- und Strafrechtsstation wirst Du hier keiner Ausbildungsstelle zugewiesen. Du musst Dich also selbst um eine Stelle kümmern. Du kannst die Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt oder Land) oder aber einer anderen Verwaltungsbehörde wie Ministerien, Industrie- und Handelskammern, Finanzämtern etc. absolvieren. In manchen Bundesländern kannst Du sogar zur Polizei oder ins Ausland gehen.

- Anwaltsstation: In der Anwaltsstation hast Du sogar noch ein wenig mehr Freiheit bei der Wahl. Die Station sollte bei einem Anwalt oder einer Anwältin stattfinden. Den Rest entscheidest Du selbst. Drei der neun Monate Anwaltsstation kannst Du auch in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, bei einem Verband oder bei einem Notar verbringen. Hast Du bereits eine Kanzlei als zukünftigen Arbeitgeber ins Auge gefasst, empfiehlt es sich sehr, dort bereits die Anwaltsstation zu absolvieren.
- Wahlstation: Die Wahlstation macht die letzten drei Monate des Referendariats vor der mündlichen Prüfung aus. Du kannst selbst entscheiden, wo Du Deine Wahlstation verbringen möchtest: Justiz, Verwaltung, Kanzlei, Unternehmen etc. Hat Dir eine der vorherigen Stationen wie beispielsweise die Anwaltsstation besonders gut gefallen, kannst Du auch versuchen, Deine Ausbildung dort zu verlängern. Auch die Wahlstation eignet sich gut dazu, schon einmal in Deinen Wunschberuf zu schnuppern, bevor der richtige Berufsalltag losgeht.
Anwaltsklausur und Urteilsstil: so geht's
Neben einigen organisatorischen Dingen, einem neuen Umfeld und neuen Inhalten, erwarten Dich im Referendariat auch neue Prüfungsformen. Plötzlich musst Du sogenannte Urteilsklausuren schreiben, was bedeutet, dass Du neben dem Gutachtenstil nun auch den sogenannten Urteilsstil beherrschen musst. Außerdem musst in der Zweiten Staatsprüfung auch mindestens eine zivilrechtliche Anwaltsklausur schreiben, meist sogar mehrere. Hier wirst Du eine Kombination aus Gutachten- und Urteilsstil anwenden. Was ist eine zivilrechtliche Anwaltsklausur? Die zivilrechtliche Anwaltsklausur ist eine Klausur im Zivilrecht, die Du aus Sicht eines Anwalts bzw. einer Anwältin schreibst.
- Als erstes findet immer das Gespräch mit einem oder mehreren Mandanten statt. Zu diesem Zwecke bekommst Du in der Anwaltsklausur einen Aktenvermerk, in dem die Kommunikation mit dem Mandanten protokolliert ist. Hieraus sollst Du nun das konkrete Begehren Deines Mandanten erfassen. Lies außerdem auch den Bearbeitervermerk aufmerksam.
- Hat ein Anwalt oder eine Anwältin das Begehren der Mandanten erfasst und wurde der Auftrag erteilt, muss zunächst einmal geprüft werden, ob das Begehren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. In der Klausur verfasst Du hierzu ein Rechtsgutachten, wie Du es auch schon aus dem Jurastudium kennst. Du prüfst also, ob beispielsweise das Klagebegehren der Mandanten Aussicht auf Erfolg hat.
- Unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage müssen Anwältinnen und Anwälte immer das Beste für ihre Mandanten im Blick haben. Deshalb folgt nun eine sogenannte Zweckmäßigkeitserwägung. In diesem Schritt musst Du prozesstaktisch denken und Dein anwaltliches Geschick unter Beweis stellen. Es geht darum, herauszufinden, wie Du das Begehren Deiner Mandanten am besten durchsetzen kannst.
- Bist Du zu einem Ergebnis gekommen, musst Du dementsprechend handeln. Das bedeutet, Du musst gegebenenfalls einen Antrag auf Klage an das Gericht schreiben oder aber dem Mandanten mitteilen, wieso Du ihm von der weiteren Verfolgung seiner Ansprüche abraten würdest.
Mit KI zusammenfassen:

















